Änderungsantrag zur Vorlage „Integriertes Klimaschutzkonzept“

Wir stellen einen Änderungsantrag zur Vorlage „Integriertes Klimaschutzkonzept“.

Beschlussvorschlag:
1. Punkt 1 erfährt folgende Ergänzung: „Die genannten Maßnahmen sind nicht abschließend zu betrachten und können im Sinne des Klimaschutzes ergänzt werden.“

2. Neuer Punkt 4.: Der Rat der Stadt Herne
beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Zeit- und Zielplanung für die Maßnahmen. Ein erster Zeit- und Zielplan für die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes wird noch in 2019 im Ausschuss für Umweltschutz vorgestellt.

3. Neuer Punkt 5.: Der Rat der Stadt Herne
beauftragt die Verwaltung für bedeutsame kommunale Vorhaben die Klimaverträglichkeit zu prüfen und den bürgerschaftlichen Gremien das Ergebnis darzulegen. Die Darstellung kann analog zum vorliegenden Konzept mit gewichteten +/- Zeichen dargestellt werden.

4. Neuer Punkt 6.: Der Rat der Stadt Herne
empfiehlt dem Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung die Stellen/Personen, die mit dem Thema „Nachhaltigkeit“ befasst sind, zu einer Stabsstelle „Nachhaltige Kommune“ zusammenzuführen.

Begründung:

Zu 1. Erweiterung des Konzeptes
Das bestehende Konzept sollte selbstverständlich jederzeit erweiterbar sein.

Zu 2. Zeit- und Zielplanung
Auf allen politischen Ebenen überwiegt das Bekenntnis zum Klimaschutz ohne weitere Folgerungen. Vielfach werden Gutachten in Auftrag gegeben und Maßnahmenpakete in die Diskussion gebracht, denen aber keine oder mindestens nur eine zögerliche Umsetzung folgt. Die Formulierung konkreter Ziele wird gerne vermieden, um eine Nachprüfbarkeit der Wirksamkeit des eigenen Handelns zu vermeiden und auch um schwierige und oft auch politisch nachteilige öffentliche Diskussionen um notwendige Maßnahmen zu vermeiden. Wir halten es daher für unabdingbar notwendig, dass eine Ziel- und Zeitplanung erstellt wird, die das Handeln auch nachprüfbar macht.

Zu 3. Klimaverträglichkeit von Vorhaben
Bedeutsame Vorhaben sollten auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes betrachtet werden. Natürlich kann man nicht jedes Vorhaben klimaneutral durchführen. Es sollte jedoch tendenziell die Klimaverträglichkeit dargestellt werden.

Zu 4. Stabsstelle „Nachhaltige Kommune“
Der aktuelle Anlass der Beschlussfassung des IKK 2019 ist offenkundig die Beantragung der Bezuschussung der Stelle eines „Klimaschutzmanagers“. Die Förderung gibt es nur, wenn das aktuelle Klimaschutzkonzept älter als 3 Jahre ist. Bereits im IKK von 2013 wurde diese Stelle angedacht, aber nie beantragt und realisiert.
Die Einrichtung dieser Stelle ist sicher richtig, aber es stellt sich doch die Frage. Ob eine einzelne Person die Aufgabenfülle überhaupt bewältigen kann. Außerdem gibt es noch die Stellen der/des Radbeauftragten sowie der/des Mobilitätsbeauftragten und auch der des Agendabeauftragten.
Alle diese Stellen bzw Funktionen haben eigentlich Schnittstellen im Aufgabenbereich und sind dem übergeordneten Thema „Nachhaltigkeit“ zuzuordnen. In der derzeitigen Organisationsstruktur stehen sie isoliert und arbeiten unabhängig voneinander. Zudem hat keine dieser Stellen eine direkte zuarbeitende bzw unterstützende Verwaltung. Alle werden als „Querschnittsstelle“ bzw „Querschnittsfunktionen“ bezeichnet sind aber in Wirklichkeit Einzelkämpfer/innen. Das erscheint uns nicht angemessen und die Ergebnisse sind auch nicht überzeugend.

Für die GRÜNE Fraktion