Verkehrsplanung Bochumer Straße

Wir fragen nach, was genau bei dem Umbau der Bochumer Straße geplant ist. Dazu unsere Anfrage.

Die Verwaltung hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 3.6. die neue Verkehrsführung auf der Bochumer Straße vorgestellt; eine Beschlussfassung ist im Planungsausschuss am 20.8. vorgesehen. Im Laufe der Beratungen haben die Fraktionen von SPD und CDU einen Prüfantrag eingebracht, die Straße durch Aufstellen des Verkehrszeichens 521/30 zumindest teilweise als 4-spurig auszuweisen. Dieser Antrag ging zurück auf die Ausführungen der Verwaltung, dass die Straße aufgrund der Fahrspurbreiten (bis 5,20 Meter + 2,00 Meter Schutzstreifen für den Radverkehr) faktisch in weiten Teilen als 4-spurig anzusehen sei, eine formale Ausweisung aber unterblieben sei.

Darüber hinaus hat die Verwaltung auch ausgeführt, die Anlage eines Radweges als Schutzstreifen würde die Möglichkeit der Belieferung der Geschäfte sowie die üblichen Lieferverkehre, also in der Regel Paketdienste, ermöglichen, da diese dann auf dem Schutzstreifen halten könnten.

Diese Planung sowie die erläuternden Ausführungen der Verwaltung sind aus Sicht der Grünen Fraktion fachlich und rechtlich äußerst fragwürdig.  Die stark variierenden Fahrspurbreiten bis 5,2 m (also genau 2 LKW-Breiten) entsprechen u.E. nicht dem Regelwerk des Straßenbaus, welches für 2-spurige Straßen mit der gemessenen Verkehrsbelastung eine Fahrspurbreite von 3,25 m vorschlägt.

Auch das von der Verwaltung erläuterte Abwickeln der Lieferverkehre ist nach der Straßenverkehrsordnung rechtswidrig. Halten ist in der Straßenverkehrsordnung genau erläutert. Es handelt sich um ein Anhalten des Fahrzeugs für längstens 3 Minuten bei einem Verbleiben des Fahrzeugführers im (oder am) Fahrzeug.  Bei Lieferverkehren handelt es sich um ein Parken im Sinne der StVO, was auf Schutzstreifen strikt verboten ist.

Der Antrag von SPD und CDU, eine 4-spurigkeit durch ein  – üblicherweise auf Autobahnen verwendetes – Verkehrszeichen zu signalisieren, bedeutet nach unserer Auffassung, dass kein Schutzstreifen für den Radverkehr angelegt werden darf. Damit konterkariert der Antrag eigentlich einen Teil der Verkehrsplanung für die Bochumer Straße.

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

  1. Welche Fahrspurbreite sieht das Regelwerk für den Straßenbau für eine Straße mit der gemessenen Verkehrsbelastung vor?
  2. Ist der Verwaltung der Unterschied zwischen „Halten“ und „Parken“ speziell im Zusammenhang mit Schutzstreifen bekannt?
  3. Wenn ja, wieso erklärt dann die Verwaltung, dass man Lieferverkehre durch das rechtswidrige Abstellen des Fahrzeuges auf dem Schutzstreifen abwickeln könne?
  4. Kann man an ausgewiesenen 4-spurigen Straßen Schutzstreifen anlegen?
  5. Wenn ja, welche Anforderungen werden an die Spurbreiten gestellt?

Für die Grüne Fraktion

Anfrage kann als PDF hier heruntergeladen werden: Klick mich!