Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda,
die Grüne Fraktion bittet Sie, diesen Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am
01.07.2025 aufzunehmen.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Stadt Herne und insbesondere das Kulturamt werden zukünftig bei beauftragten oder
gebuchten künstlerischen Leistungen, die für das Land NRW festgelegten
Honoraruntergrenzen berücksichtigen und diese als Mindesthonorar ansetzen. Dies gilt
insbesondere auch für Ausstellungshonorare.
BEGRÜNDUNG:
Mit der bundesweiten Einführung von Honoraruntergrenzen zum 1. Juli 2024 und der
anschließenden Umsetzung durch das Land NRW (ab 1. August 2024) sowie den LWL
(Beschluss vom 17. Dezember 2024) wurde ein wichtiger Schritt zur fairen Vergütung
künstlerischer Leistungen gemacht.
Ein zentraler Anlass für diese Maßnahmen sind die vielfach prekären
Einkommensverhältnisse professioneller freischaffender Künstler*innen. Trotz hoher
Qualifikation (z. B. Hochschulabschluss) liegt das durchschnittliche Jahreseinkommen laut
Künstlersozialkasse oft nahe der Armutsgrenze.
Die Kultusministerkonferenz hatte bereits 2022 eine bundesweit einheitliche Honorarmatrix
entwickelt, die verschiedene künstlerische Tätigkeitsarten und Formate clustert – z. B.
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Frank Dudda
Rathaus Herne
GRÜNE FRAKTION HERNE | BAHNHOFSTR. 15A | 44623 HERNE
Rolf Ahrens
Fraktionsgeschäftsführer
Geschäftsstelle
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Herne, den 02.06.2025Lesungen, Ausstellungen, Vorstellungen. Die Länder wurden beauftragt, diese Matrix mit
konkreten Mindestwerten zu hinterlegen.
Für NRW gelten beispielsweise für eine rund 90-minütige Lesung Honorare zwischen 250 €
und 500 €, je nach Besuchszahl. Ausstellungshonorare liegen – abhängig von Reichweite und
Dauer – zwischen 600 € und 1.200 €. Für bildende Künstler*innen darf das Basishonorar 70 €
netto pro Stunde nicht unterschreiten.
Auch andere Institutionen wie die Gewerkschaft ver.di haben vergleichbare Empfehlungen
erarbeitet. Die Einzelregelungen unterscheiden sich jedoch in Details.
Der Kultur- und Bildungsausschuss diskutierte am 25.09.2024 über dieses Thema. Dabei kam
es zu irreführenden Aussagen der Verwaltung. Diese erklärte, sie habe keine Honorare
unterhalb der geforderten Mindeststandards gezahlt – verschwieg jedoch, dass teilweise gar
keine Honorare gezahlt wurden.
In der Folgesitzung am 6.11.2024 wurden im nichtöffentlichen Teil Details zu Leistungen des
Kulturamts und der VHS benannt. Dabei wurde deutlich: Honorare für Ausstellungstätigkeiten
(z. B. bei der VHS oder im Alten Wartesaal) waren nicht angemessen oder fehlten ganz.
Weitere Missstände:
• Zusatzleistungen wie Aufbau oder Textarbeit wurden teils gezahlt, aber Fahrtkosten
nur pauschal – und nicht nach Landesreisekostengesetz.
• Musikbeiträge wurden unterhalb der Mindesthonorare vergütet.
• Bei Künstler*innen mit Umsatzsteuerpflicht wurde die MwSt. teils nicht zusätzlich
vergütet, was zu einer Ungleichbehandlung führte.
Dem Antragsteller liegen entsprechende geschwärzte Honorarvereinbarungen vor. Ein
Mitarbeiter des Kulturamts hat diese in der Kulturausschusssitzung am 6.11.2024 ebenfalls
in Augenschein genommen.
Obwohl viele Künstler*innen formal als Einzelunternehmer gelten, stellen sie ihr kreatives
Schaffen oft über ökonomische Aspekte. Umso mehr ist die öffentliche Hand gefordert, faire
Bedingungen zu gewährleisten. Die finanzielle Lage einer Kommune darf nicht auf Kosten
der Kulturschaffenden gehen.
Für die Grüne Fraktion
Peter Liedtke