Mindesthonorare für Künstler*innen gemäß geltender Honoraruntergrenzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda,

die Grüne Fraktion bittet Sie, diesen Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am

01.07.2025 aufzunehmen.

BESCHLUSSVORSCHLAG:

Die Stadt Herne und insbesondere das Kulturamt werden zukünftig bei beauftragten oder

gebuchten künstlerischen Leistungen, die für das Land NRW festgelegten

Honoraruntergrenzen berücksichtigen und diese als Mindesthonorar ansetzen. Dies gilt

insbesondere auch für Ausstellungshonorare.

BEGRÜNDUNG:

Mit der bundesweiten Einführung von Honoraruntergrenzen zum 1. Juli 2024 und der

anschließenden Umsetzung durch das Land NRW (ab 1. August 2024) sowie den LWL

(Beschluss vom 17. Dezember 2024) wurde ein wichtiger Schritt zur fairen Vergütung

künstlerischer Leistungen gemacht.

Ein zentraler Anlass für diese Maßnahmen sind die vielfach prekären

Einkommensverhältnisse professioneller freischaffender Künstler*innen. Trotz hoher

Qualifikation (z. B. Hochschulabschluss) liegt das durchschnittliche Jahreseinkommen laut

Künstlersozialkasse oft nahe der Armutsgrenze.

Die Kultusministerkonferenz hatte bereits 2022 eine bundesweit einheitliche Honorarmatrix

entwickelt, die verschiedene künstlerische Tätigkeitsarten und Formate clustert – z. B.

Herrn Oberbürgermeister

Dr. Frank Dudda

Rathaus Herne

GRÜNE FRAKTION HERNE | BAHNHOFSTR. 15A | 44623 HERNE

Rolf Ahrens

Fraktionsgeschäftsführer

Geschäftsstelle

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www.gruene-herne.de

Herne, den 02.06.2025Lesungen, Ausstellungen, Vorstellungen. Die Länder wurden beauftragt, diese Matrix mit

konkreten Mindestwerten zu hinterlegen.

Für NRW gelten beispielsweise für eine rund 90-minütige Lesung Honorare zwischen 250 €

und 500 €, je nach Besuchszahl. Ausstellungshonorare liegen – abhängig von Reichweite und

Dauer – zwischen 600 € und 1.200 €. Für bildende Künstler*innen darf das Basishonorar 70 €

netto pro Stunde nicht unterschreiten.

Auch andere Institutionen wie die Gewerkschaft ver.di haben vergleichbare Empfehlungen

erarbeitet. Die Einzelregelungen unterscheiden sich jedoch in Details.

Der Kultur- und Bildungsausschuss diskutierte am 25.09.2024 über dieses Thema. Dabei kam

es zu irreführenden Aussagen der Verwaltung. Diese erklärte, sie habe keine Honorare

unterhalb der geforderten Mindeststandards gezahlt – verschwieg jedoch, dass teilweise gar

keine Honorare gezahlt wurden.

In der Folgesitzung am 6.11.2024 wurden im nichtöffentlichen Teil Details zu Leistungen des

Kulturamts und der VHS benannt. Dabei wurde deutlich: Honorare für Ausstellungstätigkeiten

(z. B. bei der VHS oder im Alten Wartesaal) waren nicht angemessen oder fehlten ganz.

Weitere Missstände:

• Zusatzleistungen wie Aufbau oder Textarbeit wurden teils gezahlt, aber Fahrtkosten

nur pauschal – und nicht nach Landesreisekostengesetz.

• Musikbeiträge wurden unterhalb der Mindesthonorare vergütet.

• Bei Künstler*innen mit Umsatzsteuerpflicht wurde die MwSt. teils nicht zusätzlich

vergütet, was zu einer Ungleichbehandlung führte.

Dem Antragsteller liegen entsprechende geschwärzte Honorarvereinbarungen vor. Ein

Mitarbeiter des Kulturamts hat diese in der Kulturausschusssitzung am 6.11.2024 ebenfalls

in Augenschein genommen.

Obwohl viele Künstler*innen formal als Einzelunternehmer gelten, stellen sie ihr kreatives

Schaffen oft über ökonomische Aspekte. Umso mehr ist die öffentliche Hand gefordert, faire

Bedingungen zu gewährleisten. Die finanzielle Lage einer Kommune darf nicht auf Kosten

der Kulturschaffenden gehen.

Für die Grüne Fraktion

Peter Liedtke