Ende November 2022 hat der Rat mit ganz überwiegender Mehrheit entschieden, dem Bürgerbegehren „Für das Hallenbad Eickel II“ nicht zu entsprechen. Damit ist es nun amtlich: Die Menschen in unserer Stadt dürfen an die Wahlurne. Sie sollen nun direkt entscheiden, ob der Beschluss des Rates zur Ausschreibung mit dem Ziel des Verkaufs des Grundstücks zurückgenommen…