ANNA DI BARI – unsere Kandidatin für den Wahlkreis Herne – Bochum IIAnna di Bariin den bundestag!ANNA DI BARI ist unsere Bundestagskandidatin für den Wahlkreis Herne/Bochum II und gewählt auf Platz 23 der Landesliste von Bündnis90/Die Grünen in Nordrhein-WestfalenVernetze dich mit mirInstagramThreadsTikTokXFacebookzusammenwachsenAnna tritt an… … für eine Sozialpolitik, die niemanden zurücklässt … und für eine Migrationspolitik, die auf Menschlichkeit und Vernunft statt auf Populismus setzt.Sie ist Kind des Ruhrgebiets: Ihr Großvater kam vor mehr als 6 Jahrzehnten als Gastarbeiter aus Süditalien, sie ist hier geboren, zur Schule gegangen und hat hier studiert. Seit 2020 ist sie Mitglied des Bochumer Rates und des ersten direkt gewählten Ruhrgebiets. Anna bringt mehrjährige kommunalpolitische Erfahrung, besonders als Sozialausschuss-Vorsitzende, mit.Sie ist tagtäglich mit Menschen Kontakt und hört ihre Geschichten. Sie erlebt im Gespräch mit Kindern, Alleinerziehenden oder Rentner*innen, wie ungerecht gerade im Ruhrgebiet Armut und Reichtum verteilt sind und wie wichtig es ist, Armut nicht hinzunehmen.Bereits als Jugendliche engagierte sie sich in Projekten für und mit Geflüchteten. Vielleicht hat es mit ihrer eigenen Familiengeschichte zu tun: Wie viele Hundertausende kam auch Annas Großvater in den 1950er Jahren als Gastarbeiter ins Ruhrgebiet. Neben ihrem Studium, was sie kürzlich abgeschlossen hat, und ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Kommunalpolitik hat sie sich immer für die Anliegen von Geflüchteten eingesetzt und war an verschiedenen europäischen Außengrenzen unterwegs. Inzwischen ist sie Vorstandsmitglied der Seenotrettungsorganisation Sea-Eye. Anna findet, dass zivilgesellschaftliches und politisches Engagement zusammengehören!Doch klar ist auch: Vieles, was für Herne wichtig ist, kann nicht von hier aus verändert werden. Deswegen will sich Anna in Berlin für diese Ziele einsetzen!Am 23.02. GRÜN wählen.Werde aktivWir freuen uns über jede Art von Hilfe und Unterstützung.TermineSpendenMitglied werdenUnser Regierungsprogramm für die BundestagswahlWer darf wählen?Wahlberechtigt sind alle, die…über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen,am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sindund nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen.Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.