Bildung

MASTERPLAN BILDUNG
BAUSTEIN 1
GRUNDSCHULEN UND WEITERFÜHRENDE SCHULEN

VORBEMERKUNGEN

Dieses Papier wurde von der GRÜNEN FRAKTION in über einem halben Jahr kleinteiliger Arbeit in Gesprächen mit der Verwaltung, mit Herner Schulleiter*innen, Lehrer*innen, Schüler*innen und anderen Stakeholder*innen der Bildungslandschaft in Herne erarbeitet.
Es sollen auf einer transparenten Faktenbasis mithilfe der vorgenannten Gespräche spezifische, attraktive, realistische und im originären Verantwortungsbereich der Stadt als Schulträger liegende und zu einem bestimmten Datum jeweils klar messbar überprüfbare Ziele formuliert und geeignete Wege zu diesen Zielen aufgezeigt werden. Dementsprechend kann die Liste der Maßnahmen nie abschließend sein. Wir zeigen uns offen für neue bildungspolitische Impulse, die diese Ziele mit einer wissenschaftlich erwiesenen Wirksamkeit oder als Abwandlung von Best-Practice-Beispielen erreichen wollen. Dieses Papier soll die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung zentraler Punkte der Herner Bildungslandschaft skizzieren. Einige davon werden bereits umgesetzt, sind der Vollständigkeit halber aber dennoch aufgeführt, um den Charakter eines Gesamtmaßnahmenpakets zu erhalten.
Gleichzeitig ist es wichtig, diese Ziele und die Maßnahmen zu deren Erreichung regelmäßig mit Schüler*innen, Lehrer*innen, Schulleitungen und insbesondere Herner Eltern regelmäßig zu erörtern, zum Beispiel in Bildungskonferenzen, Ortsgesprächen und weiteren Gesprächsformaten. Diese Verantwortung sehen wir bei allen politischen Akteuren im Herner Schulausschuss, aber auch die Verwaltung selbst sollte hierzu überparteiliche Angebote bereitstellen.
Impulse aus der Bundes- und insbesondere Landesbildungspolitik können Teile dieses Planes überholen, verlangsamen oder beschleunigen. Daher ist es wichtig, trotz z.B. veränderter Förderkulisse oder organisatorischer Rahmenbedingungen an diesen Maßnahmen als Forderung im besten Sinne der Herner Schüler* innen festzuhalten.

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[infobox title=““]„Die Stadt Herne soll alles im Rahmen ihrer gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten tun, um die folgenden bildungspolitischen Ziele zu erreichen. Die Erreichung dieser Ziele soll regelmäßig überprüft und gegebenenfalls müssen Maßnahmen nachgeschärft oder angepasst werden. Auch die angespannte finanzielle Situation der Stadt darf kein Totschlagargument sein, unseren jungen Menschen in Herne Bildungschancen zu verwehren. Wir fordern in diesem Bereich Kreativität und Offenheit für Neues und woanders Bewährtes, zum Besten der Schülerinnen und Schüler.“
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ZIELE BIS SPÄTESTENS 2030

  • Die Klassengrößen in der Schuleingangsphase sollten sich dem in der Verordnung zum § 92 Abs. 2 Schulgesetz NW – Klassenfrequenzrichtwert aufgeführten, eher von unten als von oben annähern. Das bedeutet im Speziellen:
    • Grundschulen: Zielwert von 25 Schüler*innen
    • Gesamtschulen: Zielwert von 25 Schüler*innen
    • Realschulen: Zielwert von 27 Schüler*innen
    • Hauptschulen: Zielwert von 24 Schüler*innen
    • Sekundarschulen: Zielwert von 24 Schüler*innen
    • Gymnasien: Zielwert von 28 Schüler*innen
  • Keine Schule in Herne hat ab 2030 mehr als vier Züge, es sei denn die Schulkonferenz wünscht dies ausdrücklich
  • Die räumliche Ausstattung insbesondere an Schulen des gemeinsamen Lernens ist so ausgestaltet, dass die Förderung von Schüler*innen aller Leistungsgruppen und Förderschwerpunkte optimal erfolgen kann
  • Es gibt bis 2030 ein noch schlagkräftigeres Netzwerk mit transparent aufgeschlüsselten Ansprechpartnern von außerschulischen Bildungsträgern in Herne, das von der Stadtverwaltung gepflegt und den Schulen zur Verfügung gestellt wird und insbesondere folgende Arbeitsschwerpunkte hat:
    • Beratung von Lehrer*innen bei der pädagogischen Arbeit (z.B. Elternarbeit, Absentismus, Mobbing, Drogenprävention, Berufsberatung bzw. Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“)
    • Durchführung von Projekttagen in Absprache mit Schulleitung und Lehrpersonal für die Schüler*innen und Schüler
    • Gezielte Beratung und Begleitung von Eltern und Schüler*innen nach einem Schulübergang
    • Bündelung von außerschulischen Fördermaßnahmen
    • Bündelung von außerschulischen Lernorten für z.B. Praktika
  • Der organisierte Sport nimmt eine Schlüsselrolle im Jahr 2030 bei der Durchführung von qualifizierten AGs und Ganztagsangeboten ein, indem er u.a. eine Trägerschaft durch Unterstützung mit der Stadt Herne und weiteren Förderern selbst übernimmt und die Vereine quartiersbezogene Ganztagsangebote machen
  • Es gibt an jeder Schule mindestens eine volle und perspektivisch unbefristete Schulsozialarbeitsstelle nach einem Schlüssel pro Schüler, die sich an den schulscharfen Sozialindex anlehnt. Die Sozialpädagog*innen sind gleichmäßig über die Herner Grundschulen verteilt
  • Die Quote der Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss liegt im Jahr 2030 unter 5%, mindestens aber im Landesschnitt und Regionalschnitt
  • Die Zahl der gezwungenen Bildungsgangwechsler („Abschulungen“) liegt im Jahr 2030 deutlich im einstelligen Bereich. Daher müssen deswegen im Stadtgebiet keine Klassen neu gebildet werden
  • Die Ergebnisse aus KOMPIK, UWE und den Schuleingangsuntersuchungen werden weiterhin regelmäßig in den entsprechenden Fachausschüssen vorgestellt
  • Es gibt mehrere Kooperationen mit Hochschulen, die zur Bildungslandschaft in Herne forschen und ihre Ergebnisse in den Gremien vorstellen
  • 80% aller Kindern und Jugendlichen in Herne kann bis 2030 ein OGS-Platz angeboten werden. Dem Rechtsanspruch bei Grundschulen sollte bereits ab 2025 perspektivisch entsprochen werden
  • Keine Grundschule in Herne weicht signifikant von der durchschnittlichen OGS-Quote ab, die Grundschulen bieten über 80% der Kinder einen OGS-Platz
  • Alle Schulen bieten gesundes, schmackhaftes und günstiges Essen in ihren Kiosken und Mensen an. Dies ist bestenfalls lokal und nachhaltig produziert
  • Alle Schulen haben attraktive musisch-künstlerische und sportliche OGS-Angebote in Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
  • Die Stadt bietet bis 2025 jedem Kind ein digitales Endgerät zur Nutzung. Jede Schule ist an das Glasfasernetz angeschlossen und angemessen mit WLAN ausgestattet. Die Stadt unterstützt die Schulen angemessen bei der Umsetzung ihrer individuellen Medienentwicklungspläne
  • Die Stadt pflegt auch weiterhin eine zentrale Lernplattform für alle Schulen, baut Hürden zur Kooperation ab und unterstützt Schulen und Lehrkräfte technisch und didaktisch, u.a. durch Nutzungsschulungen
  • Im Jahr 2025 hat jeder Herner Klassenraum eine digitale Tafel, die über die Endgeräte von Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern ansteuerbar ist

VORGESCHLAGENE MASSNAHMEN

GRUNDSCHULEN

  • In jedem Bezirk muss eine Grundschule reaktiviert, ggf. erweitert oder neu gebaut werden, die Verwaltung muss diesbezüglich Vorschläge machen, um die Wegezeiten zu minimieren
    • Der Fokus sollte allerdings auf der Schaffung neuer Grundschulplätze liegen. Zum Beispiel ist der Neubau der Grundschule Lackmanns Hof wegen der maroden Bausubstanz notwendig, schafft aber keine neuen Grundschulplätze
  • Jede Grundschule bekommt eine angemessene Mensa und OGS-Räumlichkeiten, um die Anforderungen an eine hochqualitative Übermittagsbetreuung zu gewährleisten; die Verwaltung pflegt hierzu eine Prioritätenliste
  • Herner Grundschulen sollen ermutigt, beraten und begleitet werden, innovative Konzepte der Schulorganisation auszuprobieren, insbesondere „jahrgangsübergreifendes Lernen“ und „selbstgesteuertes Lernen“ oder „Epochalunterricht“

WEITERFÜHRENDE SCHULEN

  • Aufwertung der Hauptschule Hans-Tilkowski zu einer Sekundarschule oder Gesamtschule durch den Bau einer zwei- bis dreizügigen Dependance in direkter Nähe
  • Nutzung des §132c SchulG an zwei Realschulen in der Stadt, um die Fahrwege für den Hauptschulbildungsgang weiter zu verkürzen, die entsprechenden Realschulen erhalten eine angemessene Förderung für die erhöhten pädagogischen und didaktischen Anforderungen
  • Ggf. Neubau einer weiteren Gesamtschule, um Vierzügigkeit und Klassengrößen an allen Standorten des gemeinsamen Lernens zu gewährleisten
  • Die Stadt prüft zeitgleich mit der Förderung der Inklusion im Regelsystem den Ausbau oder die Neuerrichtung einer Förderschule in Herne mit den Schwerpunkten Emotional/ Soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung oder Lernen, um dem Elternwillen Rechnung zu tragen und ein Angebot jenseits des Regelsystems sicherzustellen

AUSSERSCHULISCHE BILDUNGSTRÄGER

  • Die Stadt erstellt zu Beginn eines jeden Schuljahres eine aktualisierte Broschüre mit Ansprechpartner*innen im Bildungsnetzwerk Herne. Diese dient zur Auslage in den Lehrerzimmern. Außerdem wird ein Onlineauftritt zur Recherche durch Lehrerinnen und Lehrer bereitgestellt
  • Eine raumbezogene Onlineplattform für Praktikums-angebote und -suche für Schüler*innen, sowohl für Pflicht- als auch für freiwillige Praktika, soll eingerichtet werden
    • explizit soll auch die Verwaltung proaktiv dort inserieren
    • die Präsentation der Attraktivität und die Förderung des lokalen Handwerks und von MINT-Berufen sollte vorrangiges Ziel dieser Plattform sein
    • die Plattform sollte in enger Kooperation mit der IHK entstehen
  • Der Schulausschuss sowie der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie treffen sich quartalsweise mit Vertreter*innen von Trägern der KiTas und OGS zur Diskussion aktueller Themen
  • Das Talentkolleg Ruhr kann seine Zweigstelle an der Viktor-Reuter-Straße ausbauen, indem Alternativen für die dort aktuell noch ansässigen Räumlichkeiten des Haranni-Gymnasiums gefunden werden bzw. die Nutzungszeiten optimiert
  • Dem Talentkolleg Ruhr wird eine geeignete Stelle für die Einrichtung des „Talentkolleg KIDS“ angeboten, vorzugsweise in Wanne-Eickel
  • Die Einrichtung zweier Medienzentren für Schüler*innen sind zu prüfen. Hier können als außerschulische Bildungsorte Recherche- und Lernmöglichkeiten geboten werden, die fernab vom eigenen Zuhause genutzt werden dürfen
    • Der Ausbau der städtischen Bibliotheken zu Mediotheken mit online buchbaren Lernbereichen ist im ersten Schritt zu prüfen, die Errichtung weiterer Zentren sind stadtteilweise nach Bedarf mitzudenken

ORGANISATION, KOOPERATION & TRANSITION

  • Der Bereich Schul-IT muss im Hinblick auf die notwendige Qualität und Verfügbarkeit der angebotenen Dienstleistungen angemessen mit Personal und Sachmitteln ausgestattet werden
    • Es muss geprüft werden, ob die IT-Administration durch Stadtverwaltung, städtische Tochter-gesellschafft, oder externem Dienstleister übernommen werden kann
    • Darüber hinaus muss an großen Schulen, insb. des gemeinsamen Lernens, die Einrichtung von technischen Schulsupport-Stellen (SVTA) geprüft werden
    • Im besten Fall ist der First-Level-Support raum- und schulbezogen möglich, indem naheliegende Schulen zuerst gebündelt werden (z.B. Support für Realschule Strünkede, Mulvany-BK und Pestalozzi-Gymnasium gemeinsam denken)
  • Die Präsentationstechnik an Schulen wird zugweise bzw. fachraumweise pro Schule ausgebaut, sodass parallele Präsentationstechniken in einer Klassenstufe oder einem Fachraumzug (z.B. Kreidetafel in der 5a, Smartboard in der 5b) möglichst schnell aufgebaut werden
  • Die Organisation und Ausgabe der Sportvereinsgutscheine in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund und weiteren Sponsoren/Förderern wird auch für Schüler*innen in den Jahrgangsstufen 5, 7 und der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (EF) angeboten
  • Der SSB oder einer der ihm angeschlossenen Vereine wird dahingehend begleitet, an einer Grund- und einer weiterführenden Schule Träger des offenen Ganztags zu werden
  • Die Stadt entwickelt ein Konzept zur ganzheitlichen Unterstützung von sowohl gebundenen als auch offenen Ganztagsformen
  • Die Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule in Herne (Elternbeitragssatzung OGS) wird, soweit notwendig und möglich, so abgeändert, dass es einen linearen Anstieg der Beiträge gibt. Niedrigere Einkommen zahlen so weniger und höhere Einkommen mehr. Die obere Kappungsgrenze liegt bei über 200.000€ verfügbarem Jahreseinkommen pro Haushalt
    • Davon unabhängig ist das System des offenen Ganztags, wie im Übrigen auch das der Kindertagesstätten, sofort beitragsfrei zu gestalten, sobald sich im Finanzhaushalt oder rechtlich die Möglichkeiten dazu ergeben
  • Die Nutzung von Public-Private-Partnership (PPP) Modellen zum Schulneubau wird intensiv geprüft, um den Haushalt von den hohen initialen Investivkosten zu entlasten, aber zeitgleich moderne Lernbedingungen bieten zu können
  • Der Bildungsbericht wird um einen Abschnitt „Bildungsabsentismus“ erweitert. Die Maßnahmen gegen Bildungsabsentismus werden regelmäßig ausgewertet und in Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeit und Lehrer*innen weiterentwickelt
  • Verteilung von Ressourcen nach Bedarf der Schulen: Schulen des integrierten Systems, des gemeinsamen Lernens, gebundene Ganztagsschulen und inklusive Schulen haben einen erhöhten Aufwand, tragen mehr Last und leisten mehr für das Herner Schulsystem – sie müssen entsprechend priorisiert werden
  • Es ist zu prüfen, wie eine optimale und kostengünstige zentralisierte Bestellung und Verteilung von gesundem Mensaessen zu organisieren ist. Die OGS-Träger müssen ggf. zur Abnahme von einem zentralen Lieferanten verpflichtet werden
  • Zeitgleich soll keine Schule mehr selbst Mensa- oder Cafeteriapersonal z.B. über den Förderverein selbst tragen müssen, um mangelnde Bereitstellung durch die Stadt Herne auszugleichen. Die Einrichtung einer städtischen „Mensadienstleistungsgesellschaft“ ist zu prüfen, ggf. auch als Teil einer anderen Stadttochter