Zur Forensik Wanne erklären Dorothea Schulte, Mitglied im Planungsbeirat der Forensik und Dirk Gleba, Fraktionsvorsitzender:
„Die Grüne Fraktion stellt fest, dass mit der Entscheidung des OVG (Oberverwaltungsgericht) Münster der Bau der Forensik im Stadtbezirk Wanne nun mit hoher Wahrscheinlichkeit verwirklicht werden wird. Rat, Verwaltung und die Bürger/innen der Stadt und besonders des Stadtteils müssen sich auf diese sehr wahrscheinliche Situation einstellen.
Die Grünen sind der Meinung, dass sich nun alle am Planungsbeirat – und nach Errichtung der Forensik – auch am Beirat der Einrichtung aktiv beteiligen sollten. So kann auf den Betrieb der Einrichtung positiv Einfluss genommen werden.
Erstaunt hat uns das Urteil des Gerichtes hinsichtlich der Einschätzung des Geländes als Innenbereich und damit die Feststellung der grundsätzlichen Bebaubarkeit. Im Vorfeld ist diese Einschätzung von den Fachleuten nicht vertreten worden. Auch das Land hat offenkundig diese Einschätzung nicht gehabt, sonst hätte man wohl kaum die Baugenehmigung auf Grundlage des umstrittenen §37 BauGB (Baugesetzbuch) zu erzwingen versucht.
Enttäuschend ist für uns auch, dass die Offenlegung der Standortkriterien nicht erreicht worden ist. Das Land hat aus unserer Sicht eine Willkürentscheidung getroffen. Wir stellen aber auch fest, dass der Standort Wanne nach den uns bekannten Kriterien sicher nicht grundsätzlich ungeeignet ist; es kann nur nicht festgestellt werden, dass dieser Standort der beste im Landgerichtsbezirk Bochum ist.
Als Erfolg werten wir trotz allem, dass die Anwendung des §37 BauGB abgewendet werden konnte. Die Anwendung dieses Paragraphen war nicht nur juristisch strittig, sondern hätte auch – bei Erfolg des Landes – für die Kommunen eine schwierige Präzedenzwirkung gehabt. Nach §37 BauGB geht die Planungshoheit (für Projekte mit hervorgehobener Bedeutung für das Allgemeinwohl) auf das Land über. Eine stetige und zunehmende Anwendung des §37 BauGB kann nicht im Interesse der Kommunen insgesamt liegen.
Gerade die Anwendung des §37 BauGB und die Willkürentscheidung des Landes waren für die Herner Grünen entscheidend für die Unterstützung der Klage. Das Forensik-Konzept des Landes mit den Kernpunkten Ausbau der Plätze und Dezentralisierung in kleineren Einheiten haben wir unterstützt. Dementsprechend hat unsere Fraktion als einzige des Rates der Stadt Herne eine Person für den Planungsbeirat benennt.“
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