Zur geplanten Verbrennung von australischem Sondermüll im RZR Herten nimmt Dirk Gleba, Vorsitzender des Umweltausschusses und Fraktionsvorsitzender der Grünen im Rat, Stellung:
„Der Rat der Stadt Herne hat sich in seiner letzten Sitzung auf, Basis eines von Grünen und SPD eingebrachten Antrags, gegen die geplante Verbrennung von hochgiftigem australischem Sondermüll im RZR in Herten, ummittelbar an der Stadtgrenze zu Herne, ausgesprochen. Neben Herne haben auch die Räte in Recklinghausen, Herten und Castrop-Rauxel vor der Verbrennung gewarnt. Auch Landesumweltminister Uhlenberg hat sich mehrfach gegen den Transport und die Verbrennung des australischen Sondermülls ausgesprochen.
Angesichts der Ratsbeschlüsse in den betroffenen Kommunen und eines breiten Bürgerprotestes, ist es nun an der Zeit, dass die verantwortlichen Akteure auch handeln. Insbesondere die Landesregierung ist nun gefordert ihren Worten auch Taten folgen zu lassen. Sie kann der geplanten Verbrennung im RZR über die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde die Genehmigung verweigern.
Nach einer den Grünen vorliegenden Auskunft der EU-Kommission, hat die zuständige Genehmigungsbehörde einen besonders großen Beurteilungsspielraum bei der Einfuhr von Abfällen aus Drittstaaten. Die EG-Abfallverbringungsverordnung sieht z.B. die Möglichkeit vor, dass eine Genehmigung versagt werden kann, wenn z.B. der Grundsatz der Entsorgungsautarkie und das Prinzip der Nähe verletzt werden. Im Falle des Industrielandes Australien kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Herkunftsland nicht zum Erwerb und Betrieb eigener Anlagen zur Entsorgung in der Lage ist. Die Landesregierung und Umweltminister Uhlenberg haben also alle Möglichkeiten das Geschäft noch zu verhindern.
Neben den Genehmigungsbehörden ist jedoch auch der Regionalverband Ruhr (RVR) in der Pflicht die Beschlüsse seiner Mitgliedsgemeinden ernst zu nehmen. Eigentümer des RZR ist eine 100%-Tochter des RVR. Ich denke, die Verbandsversammlung des RVRs sollte sich der Sache annehmen und ebenfalls einen Beschluss gegen die Verbrennung des australischen Giftmülls im Ruhrgebiet fassen. Es ist wohl kaum vorstellbar, dass dann die Geschäftsführung der AGR gegen den erklärten Willen der Eigentümer an der Verbrennung festhält.
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