Die Herner Grünen halten die Rodungsarbeiten im Baufeld 7 (Gebiet der Heitkamp Villa) für illegal. Mit dem Urteil des OVG Münster vom Oktober 07 ist der Vollzug des Bebauungsplanes 111 außer Kraft gesetzt worden. Damit sind nach Meinung von Juristen alle im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 111 erteilten Genehmigungen – so auch die Rodungsgenehmigung – hinfällig. Die Stadt hätte nach unserer Meinung zwingend die erteilten Genehmigungen zurückziehen müssen – dies hat sie nicht getan.
Warum aber jetzt diese Eile bei den Rodungsarbeiten, wenn doch nun gar keine Baugenehmigungen erteilt werden können?
Bekanntlich soll ein neuer Bebauungsplan die Bebauung des Geländes ermöglichen. Der alte B-Plan 111 war zunächst an der Erschließung gescheitert, die sich als nicht rechtssicher erwiesen hat. Seit dem 1.1.08 gilt aber das Bundesnaturschutzgesetz in einer neuen Fassung, die dem Artenschutz einen höheren und vor allem juristisch klareren Stellenwert einräumt. Der neue Bebauungsplan muss diese Rechtsgrundlage natürlich berücksichtigen. Ein Ergebnis könnte z.B. sein, dass die früher angedachte Bebauung zukünftig nur noch eingeschränkt realisiert werden kann. Damit würde die Stadt wiederum schadensersatzpflichtig gegenüber dem Grundstückseigentümer, der diese Flächen ja als Bauland gekauft hat.
Dirk Gleba: „Um dies zu vermeiden, werden jetzt Fakten geschaffen. Es wird gerodet, während gleichzeitig das Artenschutzgutachten erstellt wird. Was soll aber ein Gutachter in einem gerodeten Gebiet finden? Baumtiere wie den Waldkauz oder Fledermäuse sicher nicht mehr! Als Vorsitzender des Umweltausschusses werde ich den Vorgang im Ausschuss zur Sprache bringen und genaue Aufklärung herbeiführen.“
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