Das Sozialticket im VRR nimmt noch die letzte Hürde 13. Juli 20116. März 2020Zum positiven Abschluss der Schlichtungsgespräche zum Sozialticket zwischen Politik und Verkehrsunternehmen im VRR nimmt Dirk Gleba, Ratsmitglied und Mitglied im Aufsichtsrat der HCR und stellv. Mitglied in der VRR-Verbandsversammlung, Stellung:Quelle: www.landtag.nrw.de„Endlich sind auch die letzten Widerstände gegen die Einführung eines VRR-weiten Sozialtickets ausgeräumt. Das ist das Ergebnis der von den Verkehrsunternehmen initiierten Schlichtungsverhandlungen mit den politischen Vertretern im Verwaltungsrat der VRR AöR vom gestrigen Tage. Damit steht dem formalen Beschluss des VRR-Verwaltungsrates kommenden Dienstag, den 19.07.2011, nichts mehr im Wege. Ein wichtiger Baustein der schwarz-grünen Koalitionsvereinbarung im VRR wird damit zum November 2011 umgesetzt.“Zum Preis äußerst sich Gleba nur bedingt optimistisch: „Der Preis von 29,90 EUR für ein Sozialticket der Preisstufen A1/A2 liegt an der oberen Grenze des noch Verantwortbaren. Die Grünen hätten sich eher einen Tarif vorstellen können der in Richtung der 20 EUR-Grenze liegt, statt in Richtung 30 EUR. Letztendlich ist der Tarif aber ein Kompromiss, um alle notwendigen politischen Akteure und die Verkehrsunternehmen mit ins Boot zu bekommen.Im Rahmen der Schlichtungsgespräche wurde den Verkehrsunternehmen zudem zugesichert, dass ggf. auftretende Zahlungsausfälle vom VRR getragen werden. Weiterhin können Kommunen im VRR entscheiden, dass sie für ihr Gebiet auf ein Sozialticket verzichten wollen. Das Herner Ratsmitglied Dirk Gleba: „Angesichts der Beschlusslage des Rates, der den VRR zur Einführung eines VRR-Sozialtickets aufgefordert hat, sollte einer Einführung in Herne nichts entgegenstehen.“Wichtig ist Gleba, dass der Nachweis der Berechtigung mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand verbunden ist. Hier sind in erster Linie die Jobcenter gefordert, einen entsprechenden Nachweis auszustellen. Für den Berechtigtenkreis, der in die direkte Verantwortung der Stadt Herne fällt (SGB XII-Empfänger, Bezieher von Wohngeld etc.) muss in ähnlicher Weise verfahren werden. Mit der Erteilung eines Leistungsbescheides sollte automatisch den Berechtigten ein entsprechender Ausweis zur Inanspruchnahme des Sozialtickets ausgestellt werden. Im Rahmen einer durch den VRR geplanten Evaluation des Sozialtickets im September 2012, kann aus Sicht von Gleba auch überprüft werden, ob es ein Sozialticket auch für andere Preisstufen geben kann.