Die Grünen lehnen den Haushalt in Form der Vorlage für den HuF am 17.12.13 ab

Dorothea Schulte, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Herner Rat, nennt dafür folgende Gründe:

1. Unklarheit über die Anerkennung der Sonderfaktoren

Nach wie vor ist unklar, ob und in welcher Höhe die Genehmigungsbehörde die Einpreisung der Sonderfaktoren „Bundesanteil Eingliederungshilfe“ und „SOBEZ“ überhaupt anerkennen wird; hier muss sich die Bezirksregierung endlich erklären, um für die Kommunen Planungssicherheit zu gewährleisten.

Diese Kritik ist keineswegs ein Ausweichen hinsichtlich der Abstimmung über den Haushalt! Nur mit diesen Ansätzen lässt sich der Haushalt 2014 überhaupt in eine grundsätzlich genehmigungsfähige Form bringen. Im Zeitrahmen des Stärkungspaktes sollen durch diese beiden Sonderfaktoren alleine 67,55 Mio € haushaltswirksam werden. Werden diese Ansätze nicht anerkannt, so müssen weitere Haushaltssanierungsmaßnahmen ergriffen werden. Wer die aktuellen Beratungen über die Haushaltssanierungsmaßnahmen und auch die letzten rund 25 Jahre Haushaltssicherung in Herne und anderen Kommunen verfolgt hat, der weiß, dass die kommunalen Anstrengungen des Einsparens an ein Ende gekommen sind.

Werden die Sonderfaktoren nicht anerkannt, bzw werden die Erwartungen nicht erfüllt, so kann ein Haushaltsausgleich nur noch durch eine drastische Steigerung der Grundsteuer B erreicht werden – dies wirkt allerdings auch nur für eine eher übersichtliche Zeit. Nach unseren Berechnungen sind Steuererhöhungen in der Größenordnung von weiteren 300-400 Punkten notwendig. Die Grundsteuer würde dann von jetzt 560% bzw 695% (ab 2018) auf mindestens 1.000%, vermutlich noch leicht darüber steigen. In absoluten Beträgen macht dies eine Mieterhöhung bzw Erhöhung der Wohnkosten in der Größenordnung von 10-20 €/Monat (Basis 560% Grundsteuer B) je nach Wohnung bzw Haus aus.

Gerade vor dem Hintergrund der niedrigen Einkommen in Herne und bei sich abzeichnenden weiteren Erhöhungen der Mietnebenkosten (Abfall und Entwässerung), halten wir eine Strategie, die Haushaltssanierung nur über Grundsteuer B-Erhöhungen betreibt bzw betreiben muss, für nicht vertretbar.

Dass die Verwaltung selbst einen Haushalt vorlegt, der nur mit der Einpreisung von „Hoffnungswerten“ genehmigungsfähig gemacht werden kann, zeigt, wie angespannt die finanzielle Situation inzwischen ist – man kann auch von einem politischen und finanziellen  Offenbarungseid sprechen.

 

2.     Allgemeine und besondere Verantwortung für den Haushalt

Grundsätzlich sind natürlich alle gewählten Ratsmitglieder und die von ihnen gebildeten Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder sowie die Verwaltung gemeinsam für den Haushalt verantwortlich. Da Herne zurzeit keine vertraglich gebundene und gefestigte Stadtregierung hat, gibt es den Gegensatz von Regierung und Opposition in der gewohnten Form nicht mehr. Vielmehr sind jetzt alle aufgerufen, einen konstruktiven Beitrag zur Haushaltsaufstellung zu erbringen.

Allerdings gibt es trotz dieser prinzipiellen Gleichheit in der Verantwortung durchaus eine stärkere Verantwortung bei denen, die für ihre Anliegen politische Mehrheiten gefunden und punktuell gebildet haben.

Hier ist zunächst zu sehen, dass eine Reihe von verkehrlichen und planungsrechtlichen Vorhaben gegen die Grünen gefasst worden sind. Wir werden keineswegs diese Politik ermöglichen, indem wir dem Haushalt einfach zustimmen.

Beispielhaft seien aufgeführt:

  • Die Ernennung von Horst Tschöke zum Geschäftsführer von „entsorgung herne“. Hier wurde darauf verzichtet, eine fachlich erfahrene Person zu berufen. Die Entscheidung wurde so von SPD, CDU und anderen getroffen.
  • Der Umbau der Bochumer Straße ohne Radweg wurde von SPD, CDU und FDP beschlossen.
  • Die Bebauungspläne für die Castroper Straße und „An der Linde“ mit einer sehr umfangreichen Bebauung wurden von SPD und CDU so in die Aufstellung gegeben. Wir Grüne sind hier für eine reduzierte Bebauung, die das Grüngebiet an der Fortbildungsakademie weitgehend erhält und das Landschaftsplangebiet möglichst erweitert.
  • Bei der Sanierung der WHE wurde eine Offerte der von Duisport ausgeschlagen. Die finanziellen Risiken liegen damit bei den Stadtwerken und letztendlich im Haushalt der Stadt Herne.

 

3.    Unsere endgültige Entscheidung über den Haushalt halten wir uns bis zur Ratssitzung im Januar offen. Es wird jetzt darauf ankommen, wie der Haushalt 2014 nachgearbeitet wird. Im HuF haben wir eine Reihe von Änderungen eingebracht. Wir erwarten weiter, dass auch über die finanziellen Aspekte des Haushaltes hinaus unsere stadtentwicklungspolitischen Vorstellungen Berücksichtigung finden.

 

Grüne Änderungsvorschläge im HuF

1. Streichen Nr 67 „Erhöhung der Grundsteuer auf 750%“

Begründung: Die Wohnkosten werden durch eine stetige Erhöhung der Grundsteuer B deutlich erhöht. Gerade vor dem Hintergrund der weiteren erkennbaren Nebenkostensteigerung durch Energieversorgung sowie Abwasser- und Abfallgebühren, sollte dieses Instrument wenig eingesetzt werden.

2. Neu Nr 68 „Erhöhung der Gewerbesteuer ab 2019“

Änderung: Die Gewerbesteuer wird ab 2019 um 20 Punkte erhöht.

Begründung: Auch die Wirtschaft muss ihren Beitrag zur Verbesserung der Einnahmen leisten. Die Erhöhung wird voraussichtlich 1,4 Mio €/a erbringen und ist vor dem Hintergrund der im Unternehmenssteuerecht erfolgten Entlastungen gerechtfertigt und verkraftbar

 

3. Ändern Nr 80 „Anpassung der Schulinfrastruktur“

Änderung: Erhöhung der Einsparung um 1,0 Mio €.

Begründung: Aufgrund der Entwicklung im Haupt- und Förderschulbereich kann dieser Ansatz erhöht werden. Die Schätzung der Summe ist naturgemäß schwierig, aber u.E. gut geschätzt. Die Berücksichtigung von Restwertabschreibungen und ev. Grundstückserlösen kann erst erfolgen, wenn die Einrichtungen konkret ausgewählt sind.

4. Streichen Nr 91 „Wegfall eines Ausschusses“

Begründung: Dies berührt die Organisationshoheit des künftigen Rates.

 

5. Streichen Nr 92 „Einsparung beim Postversand“

Begründung: Man kann nicht von jedem Mandatsträger/in erwarten, dass sie/er sich im Internet bewegen und ihre Unterlagen selbst zusammenstellen. Auch Menschen, die dies nicht können oder auch wollen, sollten nicht grundsätzlich durch organisatorische Maßnahmen von der Mandatswahrnehmung ausgeschlossen werden.

 

6. Ändern Nr 100 „Wegfall der 12-monatigen Hundesteuerbefreiung für vermittelte Tierheimhunde“

Änderung: Die Befreiung wird auf vermittelte Hunde aus den Heimen Herne und Gelsenkirchen begrenzt.

Begründung: Die befristete Befreiung von der Hundesteuer soll die Kosten der Tierheimunterbringung senken und auch die Tötung von Tieren mindestens einschränken. Da die Stadt Herne mit dem Tierheim Gelsenkirchen einen Vertrag über die Unterbringung abgeschlossen hat, schlagen wir vor, die Befreiung auf Hunde aus den Tierheimen Herne und Gelsenkirchen zu begrenzen.

Ändern Nr 101 „Hundesteuererhöhung um 1 €/Monat“

Der erste Hund ist von der Erhöhung befreit. Ausfallende Beträge werden durch eine stärkere Erhöhung für weitere Hunde kompensiert.

Streichen Nr 113 „Zusätzliche Kürzung ÖPNV“

Begründung: Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und aus ökologischen Gründen sollte der Nahverkehr leistungsstark erhalten und ausgebaut werden. So kann eine ökologische Mobilität erreicht werden.

Ändern ohne Nr „Eingliederungshilfe“

Änderung: Der Ansatz wird um 2,0 Mio € vermindert.

Begründung: Zurzeit ist dieser Haushaltsansatz ein reiner Hoffnungswert. Auch wenn die neue Bundesregierung andeutet, dass sie ihren Anteil an der Eingliederungshilfe steigern wird, so sollte doch nicht einfach ein rechnerisch auf Grundlage des Koalitionsvertrages  ermittelter, sondern eher ein geminderter Wert eingesetzt werden; dies ist ein Gebot der Vorsicht.