Anfrage: Ökologische Aufwertung des Fischergrabens

Wir fragen u. a. nach einer Konzeption sowie Zeit- und Kostenplanungen der geplanten ökologischen Aufwertung des Fischergrabens.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Grüne Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses beantworten zu lassen.

Im STÖB von 2006 wird vorgeschlagen, das Gebiet „Fischergraben“ zu einer innerstädtischen Grünfläche aufzuwerten. Aufgrund der Größe des Gebietes, der Unterversorgung des Stadtteils Elpeshof mit Grün und den Anschlussmöglichkeiten an andere Grünverbindungen sowohl Richtung Innenstadt, als auch Richtung Industriegebiet Friedrich der Große, wird dieser Bereich zusammen mit dem Gebiet an der Walter-Bälz-Straße als eine der bedeutsamsten Grünentwicklungsmöglichkeiten in Herne bezeichnet.
Der Fischergraben ist ein Schmutzwasserablaufgraben der Zeche FdG. Zwischen Langforthstraße und Horsthauserstraße liegt er mindestens 7 m unter Flur. Auf der Nordseite verläuft eine ungenutzte Bahntrasse; für diese Bahntrasse ist der Ausbau zu einem Radweg mit Durchbindung zur Innenstadt geplant.
Für die ökologische Aufwertung des gesamten Gebiets unter Einbeziehung des Fischergrabens fehlt jedoch unseres Wissens nach noch eine Konzeption inklusive Zeit- und Kostenplanung. Im Rahmen der Umnutzung der Flächen der ehemaligen Grundschule Langforthstraße sowie des Sportplatzes Jürgens Hof zu einem Baugebiet stellt sich nun sehr konkret die Frage nach der genauen Planung zur Aufwertung des Fischergrabens. Sofern frühe Vorstellungen für eine Begehbarkeit des Gewässerrandes weiter verfolgt werden sollen, müssten große Teile des Baugebietes für eine Geländenivellierung eingezogen werden.
Außerdem muss natürlich zeitlich parallel die Wasserführung des Fischergrabens geklärt werden. Soweit uns bekannt ist, verfügt der Graben über keine Zuflüsse sondern wird aus Grundwasser gespeist – eine Folge der Tieflage.

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

  1. Gibt es eine Gewässerplanung für den Fischergraben bzw ist eine solche in Bearbeitung und wer betreibt die Planung (SEH, EG)?
  2. Wann soll diese realisiert werden?
  3. Gibt es überhaupt eine ganzjährige Wasserführung auch unter Berücksichtigung von eventuellen Regenwasserzuflüssen aus dem Baugebiet?
  4. Ist das zufließende Wasser aus dem Grabeneinschnitt bzw aus dem Grundwasseraufstieg qualitativ soweit unbedenklich, dass eine freie Zugänglichkeit des Gewässers möglich ist?
  5. Falls das Gewässer in der Tieflage zugänglich gemacht werden soll, in welchem Umfang wird dann ein Seitenstreifen für die Abflachung benötigt?
  6. Welche Kosten für die Erdarbeiten fallen hierfür an?
  7. Welche Zeitplanung besteht gegenwärtig für die Realisierung des Radweges?

Für die Grüne Fraktion

Rolf Ahrens