Die Grünen halten die Kritik von Linken und ver.di für maßlos überzogen und völlig fehlgeleitet. Zunächst hat die Verwaltung im HuF am 17.1213 über die geplante Kommunalanleihe berichtet. Durch die Dienstanweisung für das Schulden- und Zinsmanagement (HuF 8.10.13) ist die Begebung einer Kommunalanleihe als Grundgeschäft der Verwaltung unzweifelhaft abgedeckt – bei der Erläuterung der Dienstanweisung ist dies sogar ausdrücklich erwähnt.
Auch in der Sache ist die Begebung der Anleihe sinnvoll. Kommunen finanzieren sich derzeit stark über Kassenkredite, analog dem Dispokredit bei Privatpersonen. Die Kreditfinanzierung für Kommunen wird aufgrund verschiedener Aspekte zukünftig wohl schwieriger werden. Hier spielen die z.B. die Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung der Banken eine Rolle, eine stärkere Begrenzung des Kreditvolumens aber auch die geringen Margen bei Kommunalkrediten. Letzteres übrigens ein Hinweis auf die Sicherheit von Kommunalkrediten.
Tatsächlich beobachten die Kommunen seit einiger Zeit einen Rückgang an Kassenkreditangeboten; insbesondere lange Zinsbindungszeiträume (über 5 Jahre) stellen gegenwärtig ein Problem dar. Von daher ist es sinnvoll, einen Teil der Kassenkredite in Anleihen zu überführen; schon allein, um die Finanzierung breiter aufzustellen. Auf Bundes- und Landesebene ist dies seit Jahrzehnten so üblich! Die meisten kapitalgedeckten Lebens- oder Rentenversicherungen bestehen im Wesentlichen aus solchen Anleihen.
Auch der Zinssatz ist keineswegs zu hoch. Wie dem (öffentlichen) Bericht über das Schulden- und Zinsmanagement der Stadt zu entnehmen ist, beträgt der Durchschnittszinssatz der Kassenkredite 1,34% (2013); in 2012 lag der Zinssatz bei 1,51%. Es bleibt auch schleierhaft, warum Zinszahlungen an Banken – früher vornehmlich West-LB, bekanntlich ein Synonym für Seriosität – problemlos sein sollen, während Zinsen an Anleger – das können auch Banken sein – grundsätzlich problematisch sind.
Wir gehen davon aus, dass Herne zusammen mit anderen Kommunen weitere Kommunalanleihen begeben wird und unterstützen dies. Sinnvoll ist dann eine Spreizung der Laufzeiten, um eine Anschlussfinanzierung in kleineren Tranchen zu gewährleisten. Auch muss das jetzige niedrige Zinsniveau für einen möglichst langen Anlagezeitraum Zeitraum gesichert werden. Dass gegenwärtig 54% aller Kassenkredite eine Restlaufzeit bis 1 Jahr haben, aber nur 15% eine über 5 Jahre, ist problematisch. Immerhin muss man davon ausgehen, dass die Politik des billigen Geldes nicht ewig weitergehen wird.
Das eigentliche Problem ist die Unterfinanzierung der Kommunen! Immerhin dürften nach strenger Auslegung der Landesgesetze Kassenkredite oder Kommunalanleihen zur Finanzierung von Haushaltsdefiziten gar nicht existieren. Angesichts von aktuell rund 500 Mio € Kassenkredite allein in Herne eine kuriose Vorstellung des Landes. Leider müssen Kommunalpolitiker immer wieder erleben, dass sich gerade der Bund seinen Finanzierungsverpflichtungen durch seine Gesetzgebung gerne und schnell entzieht. Hauptsache der Bundeshaushalt steht gut da, der Rest interessiert nicht.
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