Demo am 07.07. in Düsseldorf! Die Schwarz-Gelbe Koalition in NRW plant ein neues Polizeigesetz nach bayerischem Vorbild. Damit geraten die Rechte der Bürgerinnen und Bürger unter die Räder.
“In seiner jetzigen Fassung unterhöhlt der Entwurf den Rechtsstaat und führt unser Land auf den Weg in den Überwachungsstaat.” – Michael Bertram, ehemaliger Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs zum Polizeigesetz NRW.
Diesen Weg können und wollen wir GRÜNE in NRW nicht mitgehen und rufen deshalb zu einem breit getragenen Widerstand gegen das Polizeigesetz auf.
Am 23.06. ist dezentraler Aktionstag in ganz NRW. Und: Kommt am 07.07.2018 zur Großdemo nach Düsseldorf und macht dieser Landesregierung klar, dass ihr Bürger*innenrechte verteidigt!
Darum ist das Polizeigesetz NRW gefährlich:
Die Polizei soll viel früher eingreifen
Bisher darf die Polizei nur tätig werden, wenn eine konkrete Gefahr besteht. Das soll sich ändern: Künftig soll es reichen, wenn eine “drohende” Gefahr besteht. Das bedeutet: Künftig genügt es, wenn die Polizei vermutet, dass etwas passieren könnte, um in die Grund und Freiheitsrechte der Bürger*innen einzugreifen.
Gefängnis ohne akuten Verdacht
Ganz konkret wird das Problem der “drohenden” Gefahr beim Gefängnis auf Verdacht – der starken Ausweitung der Präventivhaft. Durch das Polizeigesetz NRW soll künftig allein schon eine „drohende Gefahr“ genügen, um vorbeugend in Haft genommen zu werden. Auch die vorbeugende Haft für andere Delikte wird verlängert.
Bis zu 7 Tage für:
Die Durchsetzung von Platzverweisen, wenn eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht, sowie bei gewerbs- oder bandenmäßiger Begehung.
Bis zu 10 Tage für:
Dem Verdacht auf Häusliche Gewalt.
Bis zu einen Monat für:
Eine “drohende terroristische Gefahr”.
Ex-Verfassungsgerichtshofspräsident Bertrams schreibt dazu: Dies ist mit dem Freiheitsgrundrecht aus Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) nicht vereinbar. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Freiheitsentziehung einer richterlichen Kontrolle unterliegt. Eine Präventivhaft aufgrund „drohender Gefahr“ verstößt überdies gegen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Wir GRÜNE teilen diese Einschätzung und halten Teile des vorgeschlagenen Gesetzes für verfassungswidrig oder zumindest verfassungsrechtlich bedenklich.
Einführung einer „Residenzpflicht“
Die Einführung einer „Residenzpflicht“ stellt einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, insbesondere dann, wenn weitere Überwachungsmaßnahmen daran geknüpft werden – etwa Meldeauflagen oder die Fußfessel. Die hier vorgesehenen Voraussetzungen beinhalten das Risiko, gegen das Grundgesetz zu verstoßen.
Schleierfahndung heisst jetzt „strategische Fahndung“
Die so genannte strategische Fahndung ist die umbenannte Schleierfahndung, damit die FDP sie akzeptieren konnte. Die Polizei kann zukünftig Personen auf öffentlich zugänglichen Wegen und Plätzen anhalten, sie nach ihrer Identität befragen und mitgeführte Sachen oder Fahrzeuge in Augenschein nehmen.
Jede*r, der*die sich zukünftig irgendwo aufhält, kann also durchsucht werden. Amnesty befürchtet, dass vor allem Personen mit Migrationshintergrund davon betroffen sind.
Der Staatstrojaner kommt aufs Handy
Die Polizei kann in Zukunft Trojaner auf Handys und Smartphones schleusen, um Messenger Nachrichten mitzulesen und Telefongespräche abzuhören. Dafür muss die Polizei auf Sicherheitslücken im Betriebssystem zurückgreifen. Sie wird somit selbst zum Hacker.
Es gibt noch mehr:
Mehr Informationen zum Polizeigesetz gibt es bei unserer Landtagsabgeordneten Verena Schäffer hier.
Die Grünen in NRW unterstützen das breit getragene Bündnis gegen das Polizeigesetz. Mehr Informationen findet Ihr hier.
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