Ausschreibung führt zum gewünschten Ergebnis

Zur Wahl von Lothar Przybyl, Referent des Oberbürgermeisters und als 450 €-Kraft nebenamtlicher Geschäftsführer der Bädergesellschaft, zum neuen Chef der Herner Bädergesellschaft nimmt die Grüne Fraktion wie folgt Stellung:
1. Das Ergebnis entspricht den Erwartungen. Niemand hatte mit einer anderen Personalentscheidung gerechnet.
2. Während früher einfach Personen aus dem unmittelbaren Umfeld des Oberbürgermeisters er-nannt wurden und die fachliche Eignung durch die langjährige Tätigkeit in der Verwaltung als gegeben vorausgesetzt wurde, wird heute eine vordergründig demokratische Auswahl als notwendig für die öffentliche Akzeptanz erachtet. Dies erreicht man durch „gelenkte“, ergebnisorientierte Ausschreibungsverfahren.
3. In diesem Fall wurde in der Ferienzeit (Osterferien) auf der Seite der Stadt Herne, der Herner Bä-dergesellschaft und der Verwaltungsplattform „Interamt“ ausgeschrieben. Keine dieser Plattformen spricht ernsthaft Personen an, die sich für eine solche Stelle interessieren. Die praktisch einzige Per-sonalplattform für die Stelle einer Bäderleitung ist die Fachzeitschrift der „Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, Archiv des Badewesens“. In dieser Gesellschaft sind die Bäderbetreiber – private wie auch öffentliche – und die Badausstatter organisiert. Interessanterweise ist die Herner Bädergesellschaft dort selber Mitglied. Für die Stelle geworben wurde dort nicht.
4. Auch der Ausschreibungstext offenbart einige Merkwürdigkeiten. So ist keine Aussage zur Eingruppierung getroffen und es findet sich allgemein die Anforderung eines Hochschuldiploms. Für eine Betriebsleitung werden ja wohl nicht alle Diplome gleichwertig sein. Vermutlich reicht auch eine kaufmännische Ausbildung und Berufserfahrung in der Betriebsführung von Bädern aus.
5. Problematisch ist auch, dass bereits eine 450 € – Stelle als ausreichende Qualifizierung für den Bäderbetrieb ausreicht. Es wird nicht einmal eine Vollzeitberufstätigkeit als Voraussetzung genannt.
6. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass unter diesen Bedingungen nur eine Person als alleinig geeignet angesehen wurde, weshalb andere Personen erst gar nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurden.
7. Wenn es tatsächlich um eine objektive Personenauswahl gegangen wäre, hätte man ein Personalfindungsunternehmen eingeschaltet oder mindestens eine vernünftige Stellenbeschreibung mit Eingruppierung in der Fachzeitschrift veröffentlicht.