Grundwasser gefährdenden Materialien im Tiefbau 29. Januar 201317. Mai 2020Im Umweltausschuss hat die Grüne Fraktion heute eine Anfrage zu grundwassergefährdenden Materialien bei Tiefbauarbeiten gestellt.Nach Auskunft der Stadt Bochum soll eine Firma diese nicht genehmigten Materialien mehrfach verwendet haben. So wurde die Vermutung geäußert, dass diese Firma auch auf anderen Baustellen in den Nachbarstädten diese Materialien zum Einsatz gebracht haben könnte.Hierzu stellen wir folgende Fragen:Ist der Verwaltung der Name der Firma, die in Bochum aufgefallen ist, bekannt?Hat diese Firma auch in Herne Tiefbauarbeiten durchgeführt?Wenn ja, kann ausgeschlossen werden, dass hierbei nicht genehmigte Materialien verwendet wurden?Plant die Verwaltung eine nachträgliche Prüfung, z.B. durch eine Wasserbeprobung?Wie wird grundsätzlich sichergestellt, dass nur zugelassene Materialien verwendet werden?Welche Regressansprüche kann die Stadt gegen Firmen erheben, die nicht zugelassene Materialien verwendet haben?Hält die Verwaltung es für möglich, dass die Grundwassergefährdung so gravierend sein kann, dass eine nachträgliche Sanierung des Tiefbaus notwendig werden könnte?Den Antrag können Sie hier herunterladen: >Hier klicken!<