Das Gebäudemanagement Herne (GMH) hat im November versucht, von der zuständigen Bezirksvertretung Wanne die Genehmigung zur Fällung einer Linde am Wanner Rathaus zu erhalten. Jedoch waren die in der Sitzung vorgebrachten Argumente so schwach, dass sich das Gremium nicht hat überzeugen lassen und die Entscheidung erst einmal vertagte.
Somit stand die Linde auch weiterhin unter dem Schutz der in Herne gültigen Baumschutzsatzung. Dieses hinderte die GMH jedoch nicht daran, mit Tiefbauarbeiten beginnen zu lassen die die Linde im Wurzelbereich so stark schädigten, dass sie schließlich zum so genannten Gefahrenbaum erklärt werden konnte. So wurde dann die Linde unter Umgehung der Politik und mit Genehmigung des Fachbereiches Stadtgrün doch gefällt.
Dirk Gleba, Vorsitzender des Umweltausschusses und der Grünen Ratsfraktion dazu:
„So einen dreisten Verstoß gegen die Baumschutzsatzung habe ich noch nie erlebt. Offenbar meint die GMH, dass für sie das Herner Ortsrecht nicht gilt. Die Tiefbauarbeiten hätten nicht durchgeführt werden dürfen. Die Beschädigung der Wurzeln stellt aus meiner Sicht eine verbotene Handlung gemäß Paragraph 3 der Baumschutzsatzung dar. Für die GMH muss das gleiche Recht gelten wie für jeden normalen Bürger auch! Die Baumschutzsatzung sieht für solche Verstöße eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro vor.
Angesichts der besonderen Dreistigkeit des Vorgehens und der klaren Umgehung des politisches Willens, werde ich den Vorgang auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umweltausschusses nehmen. Ich erwarte, dass die Verwaltung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in der Sache einleitet.“
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