Zur Neuverteilung der Kostenerstattung des Bundes für die ALG II-Unterkunftskosten erklärt Dorothea Schulte:
„Die NRW-Kommunen und besonders Städte mit schlechter Sozialstruktur wie Herne zahlen die Zeche für das Versagen der Landesregierung. Anstatt, wie großspurig zuvor versprochen, für einen gerechten Anteil für die Städte und Gemeinden bei den ALG II-Unterkunftskosten zu streiten, haben Rüttgers und Laumann die NRW-Kommunen langfristig zu Verlierern gemacht.NRW bräuchte wegen der überdurchschnittlichen Mehrbelastung bei den Unterhaltskosten und den unterdurchschnittlichen Einsparungen im Vergleich zur ehemaligen Sozialhilfe einen Zuschlag.
Das Ergebnis aus den Bundesratsberatungen ist für die NRW-Kommunen niederschmetternd: Kein Zuschlag, im Gegenteil! NRW muss an die ohnehin schon gut positionierten Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einen Sonderausgleich zahlen. Zu deren Finanzierung wurde die Unterkunftskostenerstattung des Bundes für die übrigen Bundesländer von 31,8 auf 31,2 Prozent gesenkt.
Für Herne bedeutet die Hartz IV-Reform eine deutliche Mehrbelastung im Millionenbereich. Wir hatten angesichts der Nachverhandlungen über die Kostenbeteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten wenigstens eine Minderung der zusätzlichen Kosten erwartet. Aber durch das Verhandlungs“miss“geschick der Landesregierung wird sogar noch diese uns schon zugestandene höhere Kostenbeteiligung des Bundes in die nun wirklich nicht finanziell schwachen Länder verschoben.
Einmal mehr zeigt sich, dass sich die CDU NRW gern ein soziales Mäntelchen umhängt. Aber wenn es darauf ankommt, wird die Finanzierung anderen überlassen. Rüttgers und Laumann sind nicht in der Lage, die kommunalen Interessen im Bund wirksam zu vertreten. Die Sonderabgabe an die beiden Bundesländer ist im Gesetz auch noch dauerhaft festgeschrieben worden. Die Absurdität des gesamten Verfahrens wird auch daran deutlich, dass der Finanzausschuss des Bundestages sich aus Zweifeln an der Rechtmäßigkeit geweigert hat, dieser Regelung zuzustimmen. Genau das hat aber die Landesregierung NRW trotz der Benachteiligung ihrer Kommunen gemacht!“
Die Grünen fordern Ministerpräsident Rüttgers auf, das im Bundestag trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken schon verabschiedete Gesetzespaket im Bundesrat Mitte Dezember wieder aufzuhalten. Hier kann Rüttgers zeigen, ob er in der Lage ist, eine gerechte Lösung für NRW durchzusetzen.
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