Pascal Krüger, Mitglied der Grünen Fraktion, fordert in Herne scharfe Kontrollen der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer. Zudem sollen sie stärker für die Kosten herangezogen werden, die für den Verwaltungsaufwand anfallen. „Wir werden prüfen, ob die Einführung einer kommunalen Waffensteuer oder eines neuen Gebührenmodells sinnvoll ist, um die Anzahl der Waffen in Herne zu reduzieren und den notwendigen Verwaltungsaufwand möglichst kostenneutral zu gestalten.“, so Krüger.
Darum stellt die Grüne Fraktion nun aufgrund seiner Initiative eine umfangreiche Anfrage im Stadtrat, um eine Bestandsaufnahme vorzunehmen. Sie will insbesondere wissen, wie viele Waffen in Herne gemeldet sind, wie die Kontrollen der Aufbewahrung laufen und wie der entstehende Personal- und Sachaufwand in Verbindung mit dem in 2009 verschärften Waffengesetz gedeckt wird.
Die Anfrage im Wortlaut
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Grüne Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage in der kommenden Sitzung des Rates der Stadt Herne durch die Verwaltung beantworten zu lassen.
Der Besitz von Schusswaffen stellt immer ein besonderes Risiko dar. Vor allem in privaten Händen ist die Gefahr des Missbrauchs groß. Aufgrund verschiedener tragischer Ereignisse wurde das Waffengesetz in einigen Punkten verschärft und insbesondere die nötigen Kontrollen sollen verstärkt beziehungsweise überhaupt durchgeführt werden. Seit dem 25.07.2009 ist ein vom Bundestag geändertes Waffengesetz in Kraft getreten. Laut § 36 Abs. 3 des Waffengesetzes (WaffG) können die Waffenbehörden nun auch ohne begründete Zweifel die ordnungsgemäße Aufbewahrung von (Schuss-)Waffen und Munition kontrollieren. Zudem sind die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung von Personen nach § 4 Abs. 3 WaffG zu überprüfen.
Um Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer für den Personal- und Sachaufwand heranzuziehen, der durch die Kontrollen und andere Verwaltungsaufgaben in Verbindung mit dem Waffengesetz entsteht, haben manche Kommunen über die Einführung einer kommunalen Waffensteuer diskutiert, aber haben die Idee wieder verworfen. Stattdessen haben beispielsweise norddeutsche Bundesländer und auch zahlreiche Kommunen in Baden-Württemberg neue Gebührenregelungen mit erweiterten und angepassten Gebührensätzen geschaffen, da dieser Weg juristisch einfacher ist und kein Aufwand zur Erhebung einer neuen Steuer anfällt. Die in der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) des Bundes festgesetzten Gebühren schaffen nämlich keinen ausreichend hohen Kostendeckungsgrad für die ohnehin große Verantwortung der Waffenbehörden und den weiter gestiegenen Aufwand. Das darf jedoch keinesfalls dazu führen, dass diese Kontrollen nicht mehr wie vorgesehen stattfinden.
Im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens und der Gewaltprävention sollte grundsätzlich die Zahl der Waffen reduziert werden. Daher muss neben einem verantwortungsvollen Umgang mit Waffen die Ordnungsmäßigkeit der Aufbewahrung der vorhandenen Waffen eingehalten und regelmäßig kontrolliert werden, damit sie nicht missbraucht werden. Darüber hinaus soll bei den Kontrollen und sonstigen Aufgaben durch den Waffenbesitz ein möglichst hoher Kostendeckungsgrad erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
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Auf wie viele Personen bzw. auf welche Personengruppen nach dem Waffengesetz sind in Herne die erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und verbotene Waffen verteilt?
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Wie viele Waffen befinden sich in privatem Besitz?
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Wie viele Waffenbesitzkarten und kleine Waffenscheine werden jährlich in Herne ausgestellt und wie viele Ein- oder Austragungen von Waffen in das bzw. aus dem Melderegister gibt es?
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Ist aus den letzten Jahren eine Entwicklung zu mehr oder weniger Waffen erkennbar?
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Wie oft hat die Waffenbehörde in Herne begründete oder verdachtsunabhängige Waffenkontrollen durchgeführt (bitte einzeln aufführen)? Haben diese zu Beanstandungen geführt?
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Wem obliegen in Herne diese Kontrollen und wie viel Personal steht der Waffenbehörde dafür zur Verfügung?
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Wie ist die Gebührenregelung in Herne für die Kontrollen und Verwaltungsaufgaben in Verbindung mit dem Waffengesetz? Geht diese über die WaffKostV hinaus?
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Werden für Kontrollen Gebühren erhoben und wie hoch sind diese gegebenenfalls? Wie hoch ist in diesem Fall der Kostendeckungsgrad?
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