Nichtraucherschutzgesetz tritt in Kraft 29. April 20136. März 2020„Ab Mittwoch haben wir einen konsequenten und lückenlosen Nichtraucherschutz“, erklärt Susanne Marek, Sprecherin der Herner Grünen zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Mai.„Ziel des Gesetzes ist der Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Einrichtungen und Gastronomie. Mit dem neuen Gesetz wird der bisher bestehende Flickenteppich, der zu Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie geführt hat, beendet. Für die von DEHOGA und einigen Gastwirtinnen und Gastwirten immer wieder geäußerten Befürchtungen, die neue Regelung führe zu Umsatzeinbußen und Kneipensterben, gibt es keine sachliche Grundlage. In Bayern hat es nach Inkrafttreten des strikteren Nichtraucherschutzes in Kneipen oder beim Oktoberfest sogar Umsatzsteigerungen gegeben. Gleiches gilt für unsere europäischen Nachbarländer, die fast alle schon längst konsequente Regelungen verwirklicht haben.Das neue Gesetz regelt den konsequenten Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit. Die Privatsphäre bleibt natürlich unangetastet – so gibt es für private Feiern auch in Restaurants und Kneipen Ausnahmeregelungen.“