SPD spart am Radverkehr – Autos werden weiter gefördert

Planungsausschuss beschließt mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP die Vierspurigkeit der Bochumer Straße.

Gerade hat das mit der Umbauplanung der Bochumer Straße beauftragte Büro Kühnert seine Vorschläge und Ergebnisse in Form von 3 Planungsvarianten dem Ausschuss und der Bezirksvertretung Mitte präsentiert, da legt die SPD-Fraktion einen eigenen Antrag zur Umgestaltung vor, der allen Aussagen der Planer widerspricht.
Während die Gutachter eine Zweispurigkeit der Straße für angemessen halten und einen Radweg in allen Planvarianten vorgesehen haben, will die SPD unbedingt die bestehende Vierspurigkeit beibehalten. Auch ein Radweg war im Antrag zunächst nicht ausdrücklich vorgesehen. Dieser Umstand war besonders pikant. Sitzt doch der Bundesvorsitzende des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub Deutschland) für die SPD im Planungsausschuss und Rat.
Zur Gesichtswahrung musste nun der Antrag noch ergänzt werden. So soll die Verwaltung nun die Anlage eines Radwegs mitberücksichtigen und falls dies nicht möglich sein sollte, so soll die Verwaltung Alternativen vorlegen.
Gegenüber dem jetzigen Zustand ändert sich also sicher nur die Auswechslung des Kopfsteinpflasters mit den Gleisen der Straßenbahn durch Asphalt; dadurch soll die Lärmbelastung sinken.
Kosten soll dies alles nach Aussage der SPD rund 200.000 €. Dies soll deshalb so günstig sein, weil nur das Kopfsteinpflaster ausgewechselt und auf weitere Umbauten im Straßenraum verzichtet werden soll.
Die Grünen bezweifeln den Sinn und die Umsetzbarkeit dieser Maßnahme. Dabei können wir uns auf die Aussagen des Planungsbüros Kühnert stützen, die u.a. auch die jetzt vorgeschlagene Variante der SPD im Grundsatz untersucht haben und zu ganz anderen Ergebnissen kommen.
Die Planer schreiben wörtlich:

Konzeptvariante 1

  • Dieses Konzept behält den 4-spurigen Straßenquerschnitt, in den ein beidseitiger Radfahrstreifen integriert wurde, bei.
  • Die Randlagen bleiben weitestgehend unberührt, jedoch gibt es Bereiche, in denen die vorhandenen Verkehrsflächen in der Breite nicht ausreichend sind. Somit müssen die Randanlagen verjüngt werden.
  • Es verringern sich Gehwegbreiten und vorhandene Parkspuren entfallen. Die schlechte Verkehrsqualität für Fußgänger bleibt bestehe, die unzureichende Querbarkeit wird nicht verbessert.
  • Eine neue Straßenraumqualität und ein einheitliches Bild des Straßenzuges werden durch diese Veränderungen nicht geschaffen.

Die Kosten für den Straßenbau werden von den Gutachtern mit 1,29 Mio € beziffert, davon 1,18 Mio € Eigenanteil der Stadt Herne.

Damit ist klar: Ohne weitere und teure Umbauten in der Straße mit Fahrbahnverbreiterungen auf Kosten von Fußwegen und Parkplätzen kann es keinen Radweg geben!

Sind die Kosten wenigstens hinreichend gut geschätzt?

Auch hier haben wir begründete Zweifel. Immerhin haben die Gutachter auch einen geringeren Eingriff in den Straßenraum – allerdings auf Grundlage einer 2-spurigen Straße – betrachtet. Unter diesen günstigen Randbedingungen kommen die Gutachter immer noch auf Straßenbaukosten in Höhe von 655.000 € für die Stadt Herne.

Sinkt wenigstens die Lärmbelastung?

Auch hier sind Zweifel angebracht. Überdimensionierte Straßen führen erfahrungsgemäß zu einer erhöhten Durchschnittsgeschwindigkeit und zu mehr Raserei. Die Lärmbelastung steigt mit der Durchschnittsgeschwindigkeit an. Damit dürfte ein Teil der Verbesserung durch den Austausch des Kopfsteinpflasters aufgezehrt werden.
Hinzu kommt: Pünktlich zum geplanten Ausbau der A43 wird die Bochumer Straße dann als innerstädtische Ausweichstrecke ausgebaut sein. Ob dies im Interesse der Anwohner ist, darf wohl bezweifelt werden.