Eigentlich klang es harmlos und sollte selbstverständlich sein: Die Grünen forderten die Stadt auf, beim Fahrzeugkauf stärker ökologische Kriterien anzulegen. Bei Neuanschaffungen sollte sich an der Ökoliste des VCD orientiert werden. Bei Nutzfahrzeugen sollten angepasste Kriterien wie etwa CO2-Ausstoß, Abgase – und hier speziell Feinstaub – sowie Motorlärm berücksichtigt werden.
Im Umweltausschuss fand dieser Antrag keine Mehrheit. Verwaltung und SPD argumentierten sehr formal. So habe sich die Stadt durch Beschlüsse zum Feinstaubminderungskonzept sowie zum Klimaschutz schon gebunden. Weiterhin binde das Land die Kommunen durch Anwendung der Vergaberichtlinien an die Berücksichtigung ökologischer Belange. Hinzu komme, dass unterhalb der Ausschreibungspflicht – diese hängt u.a. von der Auftragssumme ab – die Verwaltung eigenständig handeln könne und nicht an Beschlüsse und Vorgaben der Politik gebunden sei.
Hierzu Pascal Krüger, Mitglied im Umweltausschuss: „Wir bestreiten gar nicht, dass die Verwaltung teilweise Fahrzeuge nach eigenem Ermessen beschaffen kann. Unser Bestreben gilt lediglich der stärkeren Berücksichtigung ökologischer Belange. Merkwürdig auch, dass dies angeblich schon Berücksichtigung findet. Im Ausschuss konnte die Verwaltung nicht erklären, welche Kriterien sie bei der Fahrzeugbeschaffung anlegt.“
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