Die Kirchengemeinde Sodingen verfolgt seit gut 3 Jahren das Ziel, ihr Grundstück an der Bromberger Straße als Wohnbauland zu vermarkten; die aufstehenden Bauten sollen komplett abgerissen werden.
Auf der Homepage des Bauträgers Skiba ist das Gelände bereits mit der angedachten Bebauung als Animation und kurzer Vorstellung anzuschauen. Aus der Darstellung auf der Homepage und dem genannten Bauumfang kann geschlossen werden, dass offensichtlich das gesamte Gelände bis zum Waldrand als Bauland vermarktet werden soll.
Aus unserer Sicht bestehen Zweifel an der offenbar zugrundeliegenden Einschätzung, die Fläche sei in der Gesamtheit als bebauter Innenbereich nach § 34 BauG zu werten. Aufgrund der bestehenden Bebauung, die keineswegs das gesamte Gelände umfasst, sehen wir nur eine Teilfläche unzweideutig als Innenbereich an; ein großer Teil der Fläche ist unseres Erachtens Außenbereich und eine Bebauung bedarf daher eines Bebauungsplanes als Rechtsgrundlage.
Unabhängig von einer offenkundig unterschiedlichen Einschätzung der baurechtlichen Grundlage, legt die Animation nahe, dass die Bebauung sehr nahe an den Waldrand heranrückt, so dass sowohl eine Entwicklung des Baumbestandes gefährdet ist, als auch der geforderte Sicherheitsabstand auf der Grundlage bestehender Baumhöhen nicht gegeben ist.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1. Ist der Verwaltung bekannt, ob ein Grundstücksverkauf bereits erfolgt ist?
2. Liegen bereits Bauanträge vor?
3. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?
4. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen?
5. Welche Abstände hält die Bebauung zum Waldrand?
Für die Grüne Fraktion
Werner Hagedorn
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