Eine Mitteilung des Innenministeriums NRW hat gravierende Auswirkungen auf den Herner Haushalt. Was ist geschehen?
Den Kommunen ist seitens der alten Bundesregierung – und erneut von der aktuellen CDU-SPD Regierung – eine erhebliche finanzielle Entlastung versprochen worden. Insgesamt sollen den Kommunen 5 Milliarden Euro pro Jahr – voll wirksam ab 2018 – zufließen. Diese Gelder sind keine Almosen, sondern zusätzliche Steueranteile, die für vom Bund beschlossene, aber von den Kommunen umzusetzende Leistungsgesetze verwendet werden.
In den kommunalen Haushaltsplanungen sind diese 5 Mrd € häufig bereits anteilig eingesetzt; für Herne bedeuten sie ab 2018 zusätzliche Einnahmen in Höhe von 10 Mio €/a.
Diorothea Schulte: „Selbstverständlich ist der Anspruch der Kommunen auf einen höheren Steueranteil richtig, da wir ja auch immer neue Leistungen übernehmen müssen. In den Haushalt kann man aber seriöser Weise nur gesetzlich gesicherte Mittelzuflüsse einstellen. Dies sind bislang lediglich 1 Mrd €, die über die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft sowie einer höheren Umsatzsteuerbeteiligung hinreichend abgesichert sind. Für die restlichen 4 Milliarden € fehlt bislang jede greifbare Initiative von CDU und SPD im Bund. Sie in den Haushalt einzustellen, ist pure Hoffnung – oder Verzweiflung.“
Nun hat das Innenministerium NRW die Möglichkeit des Ansatzes dieser angekündigten Bundesmittel geregelt. Mit Schreiben vom 10.12.14 wird verfügt, dass nur die Hälfte der erhofften Bundesmittel in Höhe von 10 Mio € in die Kommunalhaushalte eingestellt werden darf.
Dorothea Schulte: „Für Herne bedeutet dies nun, dass immerhin jeweils 5 Mio € für die Haushaltsjahre 2018-2021 ausgepreist werden müssen. Damit muss der Haushalt zwingend korrigiert werden.“
Noch nicht geklärt ist, ob das im Haushalt 2015 eingerechnete Jahresergebnis für 2014 korrigiert werden muss. Immerhin übernimmt die Haushaltsplanung für 2015 einen angenommenen Jahresverlust von 45 Mio €. Tatsächlich wird ein Defizit von 65 Mio € erwartet, was dann auch wieder negative Folgen für die Ergebnisprognosen der kommenden Jahre hat.
Wird der Haushalt 2015 um diese beiden Werte korrigiert, so ist die Genehmigungsfähigkeit gefährdet.
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