WO KEIN*E SCHÖFF*IN, DA KEIN*E RICHTER*IN

Unsere Gerichte in Herne suchen für die Zeit von 2024 bis 2029 Schöff:innen. Die Aufgabe ist hochspannend und sehr verantwortungsvoll. Die Schöff:innen entscheiden zusammen mit den Berufsrichter:innen in Strafverfahren, die dem Jugendstrafrecht unterliegen. Dabei haben Schöff:innen bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie jede:r Berufsrichter:in.

Wenn sich jemand von Euch angesprochen fühlt, traut Euch ruhig! Die Meldung erfolgt über die Stadt Herne. Die Wahlen werden dann von den Amtsgerichten vorgenommen. Sollte sich die private oder berufliche Situation über die Jahre ändern, kann man bei ausreichender Begründung auch während der Amtszeit auf Antrag aus dem Amt entlassen werden.

Juristische Kenntnisse sind übrigens nicht erforderlich. Auch muss man keine Akten lesen. Die Schöff:innen werden vor jeder Verhandlung von dem oder der vorsitzenden Richter:in über den Sachverhalt kurz ins Bild gesetzt, um möglichst unvoreingenommen in die Sitzung zu gehen.

Es ist wichtig, dass die Schöff:innen aus allen Teilen der Gesellschaft kommen. Das ist bislang leider nicht immer der Fall. Wir möchten daher – ohne andere auszuschließen – insbesondere jüngere Menschen, Menschen mit Migrationsgeschichte, Menschen mit einer Behinderung, queere Menschen und Menschen ohne Akademiker-Hintergrund ermutigen, sich dieser spannenden Aufgabe zu stellen, da sie in der Gruppe der Schöff:innen erheblich unterrepräsentiert sind. Aber natürlich ist jede oder jeder ohne eine der genannten Vielfaltsdimensionen gern gesehen.

Interessiert? Dann schaut doch mal auf der Seite der Stadt Herne vorbei und meldet Euch an.

Die Bewerbungsfrist endet am 17. März 2023

https://www.herne.de/Meldungen/News-Detailansicht_217089.html