SPD und CDU lehnen Einführung von Mindesthonoraren für künstlerische Leistungen ab – Grüne Fraktion kritisiert Entscheidung

SPD und CDU haben im Kulturausschuss gegen die Einführung von Mindesthonoraren für künstlerische Leistungen in Herne gestimmt, trotz der prekären Lage vieler Künstler*innen. Die Grüne Fraktion kritisiert diese Entscheidung und wirft der Stadt vor, eine Chance auf Vorreiterrolle vertan zu haben.

In der jüngsten Sitzung des Kulturausschusses hat die Mehrheit von SPD und CDU gegen einen Empfehlungsantrag der Grünen gestimmt, der die Einführung von Mindesthonoraren für künstlerische Leistungen in Herne vorsah. Trotz der anerkannten Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung lehnten beide Fraktionen den Vorschlag ab.

Grüne Fraktion: Stadt Herne verpasst Chance auf Vorreiterrolle

Die Grüne Fraktion hatte beantragt, dass künstlerische Leistungen in Herne künftig mindestens nach den vom Land NRW festgelegten Honoraruntergrenzen vergütet werden. Damit hätte Herne eine der ersten Kommunen in NRW sein können, die diese Regelung umsetzt. „Es wundert sehr, dass sich die im Kulturausschuss vertretenen Parteien nicht für eine verbindliche Regelung einsetzen“, so Peter Liedtke, der den Antrag für die Grünen eingebracht hat.

Peter Liedtke – © Heike Eickholt

Prekäre Lage der Künstler*innen weiter ungelöst

Die wirtschaftliche Lage von Künstler*innen, insbesondere seit der Corona-Pandemie, ist besorgniserregend. Trotz abgeschlossener Studien und hoher gesellschaftlicher Bedeutung arbeiten viele am Existenzminimum. „Dass Herne bereits höhere Honorare zahlt, halte ich für unwahrscheinlich. Mir ist bekannt, dass in manchen Kulturbereichen gar keine Honorare gezahlt werden“, kritisiert Liedtke.

Beispielsweise liegen die durchschnittlichen monatlichen Einnahmen im Bereich bildende Kunst bei 1.522,17€ bei weiblichen Künstlerinnen gar nur bei 1.263,50€. Schlimmer ist es noch bei den unter 30-jährigen mit nur 1.226,75€ bzw. bei weiblichen Künstlerinnen gar nur 1.058,50€. (Zahlen Künstlersozialkasse 1.1. 2024)

Verwaltung: Mindesthonorare werden bereits überschritten

Die Verwaltung hatte argumentiert, dass die neu eingeführten Mindesthonorare bereits übertroffen werden. Dennoch betont die Richtlinie des Landes NRW ausdrücklich, dass höhere Vergütungen möglich und wünschenswert sind.