Zum Entwurf eines neuen Landschaftsgesetzes erklärt Dirk Gleba, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Rat und Vorsitzender des Umweltausschusses:
„Die Landesregierung hat einen Plan als Abbruchunternehmer für den Naturschutz vorgelegt. Ginge es nach dem Gesetzesentwurf für das neue Landschaftsgesetz, würde das Klagerecht der Naturschutzverbände zurückgeschraubt, der Biotopschutz erheblich eingeschränkt, die Eingriffsregelung und Landschaftsplanung würden zu Förderprogrammen für die konventionelle Landwirtschaft umfunktioniert und die ehreamtlich tätigen Landschaftsbeiräte entweder aufgelöst oder entmachtet.
Damit ist der Gesetzentwurf ein Tiefschlag gegen den Naturschutz in Herne, aber er passt zur Linie des Landwirtschaftsministers Uhlenberg: Abbau von Umweltstandard und Förderung der konventionellen Landwirtschaft. Man fragt sich, warum die Novelle des Landschaftsgesetzes überhaupt sein muss, denn erst im April letzten Jahres hatte die rotgrüne Landesregierung das Landschaftsgesetz an Vorgaben des Bundes angepasst.
Noch nicht einmal das eigens formulierte Ziel der Eins-zu-eins-Umsetzung von EU- und Bundesvorgaben wird erreicht. Die Rechtswidrigkeit etlicher Regelungen müssen am Ende die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden sowie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Herne ausbaden. Denn Folge sind längere Verfahren und mehr Verwaltungsaufwand durch unnötige Rechtsstreitigkeiten im Einzelfall.“
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