Der Eigentümer der Grundstücke hat am Montag mit Rodungsarbeiten im Umfeld der Heitkamp-Villa begonnen. Die Herner Grünen halten diese Arbeiten für illegal und fordern die Stadt auf, die Rodungen zu unterbinden. Nachdem der B-Plan 111 nach einem Gerichtsbeschluß von der Stadt aufgehoben worden ist, ist auch die Rechtsgrundlage für die Rodungsarbeiten nicht mehr gegeben.
Weiterhin ist zu beachten, dass in dem Gebiet der Waldkauz brütet; diese geschützte Tierart brütet bereits ab Februar/März. Nach dem Artenschutzgesetz sind daher unabhängig von planungsrechtlich möglichen Rodungsarbeiten diese in jedem Fall bis zum Ende der Brutzeit im Juli auszusetzen.
Die Stadt muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
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