Die Rückabwicklung des Verkaufs an die Stadtentwicklungsgesellschaft SEG, der bislang noch nicht vollzogen wurde, ist nicht losgelöst zu betrachten von der Absicht der Bürger*inneninitiative (BI), dort ein Hallenbad zu errichten. Weil diese Absicht eine Vorfestlegung ohne Prüfung der Alternativen darstellt und uns bis heute noch keine Erkenntnisse vorliegen, dass dadurch der größte Gewinn für das…