Zu „Schlüter lobt Abschaffung“ (der Fehlbelegerabgabe durch die Landesregierung), WAZ vom 20.5.06 22. Mai 20066. März 2020Das Lob von Herrn Schlüter zur Abschaffung der Fehlbelegerabgabe in NRW beruht auf einer sehr einseitigen Sicht; er verschweigt leider die negative Seite dieser Maßnahme.Zahlen mussten bislang die Abgabe Haushalte, deren Einkommen deutlich über den Einkommensgrenzen für den (staatlich subventionierten) sozialen Wohnungsbau lagen. Die Abgabe glich für diese Haushalte nur die Subventionsvorteile aus, wobei aber die Miete für eine freifinanzierte Wohnung nicht überschritten wurde.In Herne mussten bislang knapp zweitausenddreihundert Haushalte die Abgabe zahlen; diese haben jetzt (kurzen) Grund zur Freude. Die Freude wird deshalb nur kurz sein, da der Wegfall der Abgabe von den Eigentümern natürlich nun zur Mietanpassung genutzt werden wird.Auch aus Sicht der Stadt ergeben sich Nachteile. Die Abgabe wurde schließlich nicht einfach vereinnahmt, sondern wieder für den sozialen Wohnungsbau einschließlich Sanierungsinvestitionen ausgegeben. Für die Stadt Herne waren dies in den letzten Jahren Investitionsmittel in Höhe von gut 1 Mio. Euro pro Jahr, die stark der örtlichen Wirtschaft zuflossen.Auch das vom Land angeführte Argument, die Abgabe veranlasse Mieter zum Auszug, sie vertreibe gar Menschen aus ganzen Wohnungsbeständen, ist durch nichts belegt. Die Stadt Dortmund hat noch unlängst verschiedene Wohnquartiere über 6 Monate beobachtet und dieses Argument nicht belegen können.Es waren schließlich diese Argumente, die früher rote und grüne Bauminister zur Beibehaltung dieser Abgabe veranlassten.