QUINOA-SCHULE: GRÜNE HABEN FRAGEN – VERWALTUNG HAT KEINE ANTWORTEN

Am 16.09.21 wurde erneut eine Vorlage zur Errichtung der Quinoa-Schule in Herne beraten. Diesmal ging es um die weitere Konkretisierung des Ausbaus am Standort der alten GS Drögenkamp. Die Vorlage lässt viele Aspekte der Schuleinrichtung weiter unbeantwortet. Die Grünen haben daher einen Fragenkatalog vorgelegt, der nur in Teilen beantwortet werden konnte.

FABIAN MAY, schulpolitischer Sprecher – © Anna-Lisa Konrad

Dazu FABIAN MAY, schulpolitischer Sprecher: „Die Vorlage und auch die Antworten auf unsere Fragen waren uns zu vage, als dass man auf dieser Grundlage eine Investition von knapp 14 Mio € tätigen kann.“

Die Grünen haben sich daher in den Vorberatungen enthalten; in der Ratssitzung im Oktober wird dann eine endgültige Entscheidung fallen. Wir erwarten bis dahin klare und belastbare Aussagen. Insbesondere müssen die Investitionskosten und die Finanzierung eindeutig geklärt sein.
FABIAN MAY: „Es kann nicht sein, dass nur scheibchenweise die Investitionskosten deutlich werden. Mit dieser Taktik begibt man sich auf einen sehr zweifelhaften Weg eines früh festgelegten Standorts, mit ungewissen Kosten und Entwicklungspotential.“

Im Einzelnen haben wir folgendes kritisch angemerkt:

  • Der Träger „Quinoa-Bildung“ mit Sitz in Berlin hat sich bis heute nicht vorgestellt. Das Projekt wird rein verwaltungsseitig betrieben.
  • Der Träger „Q-B“ muss vom Land NRW als Betreiber einer Ersatzschule anerkannt werden. Auch hierüber gibt es keine Informationen; mündlich hat die Verwaltung in der Sitzung auf Nachfrage der Grünen erklärt, die Anerkennung sei erteilt.
  • Ein weiteres finanzielles Standbein des Trägers sollen Förderer aus Gesellschaft und Wirtschaft sein. Auch hier gibt es keine belastbaren Aussagen. Mündlich hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die RAG-Stiftung die Quinoa-Schule unterstützen würde.
  • Der Träger „Q-B“ tätigt keine Investitionen, sondern zahlt eine Miete an die Stadt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit hängt stark von der Anerkennung als Ersatzschule und den genauen Konditionen der darauf fußenden staatlichen Mitfinanzierung ab. Die Vertragskonditionen zwischen „Q-B“ und der Stadt sind bislang unbekannt.
  • Der Standort „GS Drögenkamp“ wurde ausgewählt, weil der Gebäudebestand gut intakt und Erweiterungsflächen zur Verfügung stehen sollten. An dieser Aussage bestehen heute starke Zweifel. Der Bestand muss mit über 3 Mio € ertüchtigt werden und es gibt neue Bedenken hinsichtlich der Standfestigkeit der Fassade.
  • Die angedachten Erweiterungsflächen werden gar nicht mehr erwähnt; sie sind aber existentiell notwendig. Auf der eigentlichen Schulfläche kann nur der Erweiterungsbau entstehen, der Schulhof würde völlig wegfallen.
  • Die Schule soll keine Sporthalle erhalten; ein Novum für eine SEK I Schule. Sportunterricht soll in bestehenden Hallen durchgeführt werden; dort gibt es aber schon jetzt eine Überbelegung. In Herne fehlen gut ein Dutzend Hallen für Schul- und Vereinssport.
  • Die bis heute ungewissen Investitionskosten müssen aus einem ohnehin zu knappen Schuletat aufgebracht werden. Durch die Anmietung der Schule durch den Träger „Q-B“ ergeben sich für die Stadt Möglichkeiten, einen Teil der Investitionskosten rentierlich darzustellen und damit den haushaltsrechtlich genehmigungsbedürftigen Kreditrahmen zu entlasten. Um hier Klarheit zu haben, müssen die Investitionskosten in Gänze und die anrechenbare Mietzahlung bekannt sein.