Bei einem Ortstermin am 23.3. haben verschiedene Bürgerinnen und Bürger erheblichen LKW-Verkehr auf dem Blumenthal-Gelände festgestellt. Die Fahrten gingen offenbar zum Gelände der Firma Stadtler, die Gleisarbeiten in diesem Zeitraum durchführte.
Das Gelände ist immer noch von der Kreuzkröte besiedelt, einer geschützten Tierart. In dieser Zeit sucht die Kreuzkröte ihre Laichplätze auf und ist entsprechend auf Wanderschaft. Entsprechend müssen Aktivitäten auf dem Gelände der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Herne angezeigt werden, diese erlässt dann verbindliche Anweisungen, z.B. hinsichtlich von Fahrtwegen, die eine Beeinträchtigung geschützter Tierarten verhindern, mindestens aber minimieren sollen.
Dies war offenbar der beauftragten Firma – immerhin die stadteigene Gesellschaft WHE – nicht bekannt.
Der Vorgang wurde von der Grünen Fraktion der UNB mitgeteilt und im Umweltausschuss am 10.5.23 vorgetragen. Die Antwort der UNB ist aus Sicht der Grünen sehr unbefriedigend. Zwar hat die WHE eingestanden, dass sie das Gelände tatsächlich befahren hat, unklar bleibt aber, ob vorher eine Erlaubnis mit den oben genannten Anweisungen eingeholt worden ist.
Gerhard Kalus, grünes Mitglied im Umweltausschuss wundert sich: „Dass das Gelände sehr sensibel ist, sollte eigentlich den Verantwortlichen der WHE aus der umfangreichen öffentlichen Diskussion bekannt sein. Warum handelt man dann nicht angemessen?“
Es ist auch unklar, warum die Landschaftsagentur Plus GmbH, die im Auftrag der RAG die Altlastensanierung begleitet und die mit Personen vor Ort war, nicht eingegriffen hat. Nur dem schnellen Eingreifen von Herner Bürgerinnen und Bürgern, die zufällig vor Ort waren, ist es zu verdanken, dass das rücksichtslose Befahren des Geländes gestoppt und der Vorgang überhaupt der UNB zur Kenntnis gekommen ist.
Gerhard Kalus, grünes Mitglied im Umweltausschuss, dazu: „Welchen Sinn haben denn Artenschutzmaßnahmen, die offenkundig weder bekannt sind, noch eingehalten und auch nicht überprüft werden?“
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