Die Grüne Fraktion begrüßt die Neuaufstellung des Landschaftsplans, kritisiert jedoch die Verwendung von Ersatzgeldern für die Finanzierung. Dies führt zu weniger finanziellem Spielraum für die Neuanlage oder Aufwertung von Natur in unserer Stadt. Grüner Änderungsantrag im Rat abgelehnt.
Bei der Sitzung des Rates vom 25.04.2023 stimmte die Mehrheit für eine Neuaufstellung des Landschaftsplanes um neue Anforderungen, z.B. aus dem Klimaschutz dort einzuarbeiten. Dazu werden Finanzmittel benötigt. Diese können u.a. aus Förderprogrammen erworben werden oder aus sog. Ersatzgeldern hinzugezogen werden.
Aus Sicht der Grünen Fraktion ist letzteres der falsche Ansatz. Daher zielte unser Änderungsantrag in der Sitzung darauf, die restliche Finanzierung, die nicht durch Fördergelder bestritten werden kann (ca. 25.000 €), aus eigenen Haushalsmitteln aufzuwenden. Dieser Vorschlag wurde von SPD und CDU ohne inhaltliche Debatte abgeschmettert. (Nachzusehen auch in der Aufzeichnung des RatsTVs ab Zeitmarke 11:17 min)
Pikant ist dabei nicht nur, dass man den Antrag, ohne inhaltlich darauf einzugehen, im Rat abgelehnt hat. Auch in der Bezirksvertretung Herne-Mitte hat man dies schon bei der Vorberatung abgelehnt. Jedoch ging man hier noch einen Schritt weiter: Im direkt darauffolgenden Tagesordnungspunkt beantragen und beschließen SPD und CDU, dass eine zusätzliche Beleuchtung im Quartierspark Klosterstraße aber gerne 80.000 € kosten darf, obwohl die Verwaltung selbst ihre Zweifel an der Maßnahme verkündet hatte. Nur ein weiteres Beispiel dafür, welchen Stellenwert Naturschutz bei der Rats-GroKo genießt.

THOMAS REINKE, Fraktionsvorsitzender
Fraktionsvorsitzender THOMAS REINKE ist ohne jedes Verständnis: „Es macht doch nur Sinn Ersatzgelder dafür einzusetzen, wofür sie da sind. Um Eingriffe in die Natur auszugleichen. Tatsächlich werden sie dort nun aber fehlen.“
Die Grüne Fraktion hat sich eindeutig gegen die Verwendung von Ersatzgeldern für die Neuerstellung des Landschaftsplanes gewandt. Die Erstellung eines Landschaftsplanes ist eine originäre Pflichtaufgabe der Stadt und sollte auch aus ihren eigenen Haushaltsmitteln erfolgen. Ersatzgelder müssen insbesondere hier, wo jeder Baum zählt, tatsächlich für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft verwendet werden.
Ersatzgelder werden von der Stadt bei Eingriffen in Natur und Landschaft auf Grundlage des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes verlangt. Sie sollen dazu verwendet werden, um an anderer Stelle Natur neu zu gestalten oder aufzuwerten (z.B. wird dann eine Wiese oder ein ehemaliger Acker bepflanzt oder ein Bachlauf wird freigelegt und das Bachbett mit Seitenstreifen angelegt).
Nach über 30 Jahren ist eine Neuaufstellung des Landschaftsplanes überfällig. Es müssen neue Anforderungen, z.B. aus dem Klimaschutz, in den künftigen Landschaftsplan eingearbeitet wer-den. Dies wird für viele Flächen neue Entwicklungsziele nach sich ziehen, die dann auch hoffentlich umgesetzt werden und nicht nur auf dem Papier stehen.
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