DAUERHAFTE FINANZIERUNG DER SCHULSOZIALARBEIT SICHERGESTELLT 16. Mai 202216. Mai 2022 Förderverträge zur dauerhaften Sicherung der Stellen in der Schulsozialarbeit werden heute unterschrieben. Die GRÜNE FRAKTION HERNE freut sich über diesen Erfolg für die Bildung in unserer Stadt. Damit kommen langjährige Forderungen endlich zu einem positiven Abschluss.ANNA SCHWABE, Stadtverordnete – © Anna-Lisa KonradAm Montag (16.05.22) werden Förderverträge zur dauerhaften Finanzierung der Stellen der Schulsozialarbeit bei den beiden freien Trägern GFS und GBH feierlich unterschrieben. Mit dabei auch die Grüne Fraktion und ihre Sprecherin im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ANNA SCHWABE: „Wir müssen Schulsozialarbeit selbstverständlicher machen und diese besser in das Leben der Schüler*innen integrieren. Die momentan vorhandenen Stellen in unseren Schulen genügen für dieses Ziel gerade nicht und trotz der nun dauerhaften Finanzierungsförderung ist unsere Aufgabe nicht ganz getan. Allerdings freuen wir uns sehr über diese Unterzeichnung als ersten Schritt.“Auch der Fraktionsvorsitzende THOMAS REINKE ist sehr zufrieden mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses aus Februar: „Die Grüne Fraktion hat immer wieder gefordert, dass die langfristige Finanzierung der Schulsozialarbeit sichergestellt werden muss. Wir haben an dieser Stelle den Druck seit Jahren auf die Mehrheit im Rat aufrecht gehalten und freuen uns nun, dass wir mit grünem Einfluss zum einen die Bildung in unserer Stadt ein gutes Stück weit verbessern können, hier aber auch eine Aufwertung der teils prekären Arbeitsverhältnisse der Fachkräfte auf der anderen Seite gelungen ist.“Die Stadt Herne sichert den beiden freien Trägern (GFS und GBH) die dauerhafte Finanzierung des aktuellen Stellentableaus zu. Auf dieser Basis erfolgt die Entfristung der Fachkräfte in der Schulsozialarbeit in Herne, womit das qualitative Angebot von Schulsozialarbeit an 21 Herner Schulen gesichert ist.Die Landesfinanzierung ist bis Juli 2025 geregelt und wird auch darüber hinaus vom Land NRW anteilig zu tragen sein. Andernfalls läge hier ein sog. Konnexitätsverstoß vor.